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Auszug - Haushaltssatzung und -plan 2019  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 21.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:53 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2082/18 Haushaltssatzung und -plan 2019
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:901-11
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte

Frau Becker Barbarello verweist auf die am Vortag verteilte Tischvorlage mit der Veränderungsliste zum Haushaltsplanentwurf. Hier seien die sich seit den Beratungen in den Fachausschüssen ergebenden Änderungen berücksichtigt. Diese und weitere sich ergebenden Änderungen werden noch in die finale Vorlage zur Stadtverordnetenversammlung eingearbeitet.

 

Herr Dr. Böckenhauer merkt an, dass § 3 der Haushaltssatzung eine Steuererhöhung ausweise obwohl man sich im Hauptausschuss im Vorwege nie über Erhöhungen unterhalten habe.

Frau Becker Barbarello erklärt, dass nach Einarbeitung der Mittelanmeldungen und der Berücksichtigung von Einsparungsmöglichkeiten der Haushaltsentwurf ein Defizit von über 1 Mio. € ausgewiesen habe. Dem gegensteuernd sei die Gewinnablieferung der Stadtwerke nach deren Abschluss einzufordern. Die Reduzierung der Einwohnerzahl mit ihrer Auswirkung auf die Höhe der Schlüsselzuweisungen sowie der höhere Verlustausgleich des Tourismus-Services sei ebenfalls zu berücksichtigen. Hinzu komme eine schlechtere Novembersteuerschätzung; die Verteilungsmasse am Einkommensteueranteil werde sich über die Jahre weiter nach unten reduzieren. Als weitere Option zum Ausgleich des Haushaltes stelle sich zwar die Erhöhung der Leistungsentgelte dar, jedoch könne dieses über Satzungsänderungen nicht in kurzer Zeit realisiert werden. So bleibe als einzige Möglichkeit die Anhebung der Hebesätze, wie im Entwurf dargestellt.

Herr Dr. Böckenhauer fragt, wann die Steuern zuletzt erhöht worden seien.

Frau Becker Barbarello zitiert aus dem vorliegenden Vorbericht zum Haushaltsentwurf, dass die letzte Anpassung zum 01.01.2014 erfolgte.

 

Herr Schmidt sieht die vorgelegte Fassung des Haushaltsplans als maßvoll und angemessen, aber in der Form als notwendig an. Man könne zwar Überlegungen zur Reduzierung freiwilliger Ausgaben anstellen, müsse aber angesichts der engen Möglichkeiten vorrangig mit einer Hebesatzanpassung die Einnahmenseite beleuchten. Er spricht sich insgesamt für den Entwurf aus.

 

Herr Kahl erkundigt sich, wie sich die Situation in den Nachbargemeinden darstelle.

Frau Becker Barbarello trägt aus einer von Herrn Wunsch ausgearbeiteten Vergleichsaufstellung der aktuell veröffentlichten Haushaltsdaten einiger Gemeinden Schleswig-Holsteins vor.

 

Herr Kasten erklärt, dass er die Hebesätze als zu hoch angesetzt sehe und spricht sich für eine Nachberatung der Ausgaben in den Fraktionen aus.

 

Auf Nachfrage von Frau Giszas und Herrn Kasten gibt Frau Becker Barbarello einige Modellbeispiele bezüglich der Hebesatzanpassungen zur Grundsteuer A und B und deren finanziellen Auswirkungen bekannt.

Bürgermeister Spieckermann sagt zu, die Beispielzahlen an die Fraktionsvorsitzenden zu senden.

Herr Kasten führt aus, dass mit der Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes die Gewinne der Firmen reduziert werde und man damit gegebenenfalls Standortsicherheiten gefährde.

Frau Becker Barbarello ergänzt die Aufstellung der Modellbeispiele zur Hebesatzanpassung um die Gewerbesteuer.

Bürgermeister Spieckermann sagt zu, auch diese Beispielzahlen den Fraktionsvorsitzenden zuzuleiten.

 

Bürgermeister Spieckermann erklärt, dass er in Anbetracht der besonderen Gesamthaushaltslage in der Amtsleiterrunde bereits eine noch weiter verstärkte Ausgabendisziplin eingefordert habe.

 

Der Vorsitzende fasst die aufgeführten Argumente zusammen und weist darauf hin, dass die Investitionslage in den kommenden Jahren durch Zins- und Tilgungserhöhungen den Finanzbedarf der Stadt Neustadt in Holstein erhöhen werde. Er lässt zunächst über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in § 3 der Haushaltssatzung abstimmen.

 

Beschluss:

§ 3 der Haushaltssatzung erhält folgende Fassung:

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

400 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

425 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

Der Vorsitzende schlägt vor, zunächst den Verwaltungshaushalt seitenweise durchzugehen.

 

Herr Kasten erkundigt sich, ob den auf Seite 3 des Vorberichts ausgewiesenen Erhöhungen der Mieten und Pachten entsprechende Einnahmen gegenüberstehen.

Frau Becker Barbarello erläutert, dass die Erhöhungen durch Einnahmen gegenfinanziert seien.

 

Herr Schmidt fragt, was sich hinter dem Ansatz der Haushaltsstelle ‘0200.4620 Mitarbeiter- und Führungskräfteberatung‘ verberge.

Herr Spieckermann erklärt, dass er diesen Ansatz zur Führungskräfteschulung habe einstellen lassen.

 

Herr Schmidt fragt, warum sich der Ansatz der Haushaltsstelle ‘0200.5223 Öffentlichkeitsarbeit Internet‘ um 10.000 € erhöht habe.

Herr Hopp begründet dieses unter anderem mit Umstellungskosten zur Vorbereitung der gesetzlich geforderten Barrierefreiheit von Internetseiten.

 

Auf Nachfrage von Herrn Schmidt erläutert Herr Raloff zur Haushaltsstelle ‘0520.1610 Erstattung von Wahlkosten von Land‘ dass im kommenden Jahr die Kostenbeteiligung an den Aufwendungen für die Europawahl abzurechnen sei.

 

Herr Schmidt fragt, warum bei der Haushaltsstelle ‘2111.5850 Schulwanderfahrten, Schulveranstaltungen‘ die Aufwendungen um 500 € höher als im Vorjahr ausfallen.

Frau Becker Barbarello erklärt, dass sich der Kreiszuschuss reduzieren werde.

 

Herr Heckel und Herr Holtfester merken an, dass mit der Haushaltsstelle 2111.5870 Mittel für den Schwimmunterricht an der Grundschule Neustädter Bucht bereitgestellt werden.

 

Herr Reichert führt auf, dass bei der Haushaltsstelle 3300.1100 die Einnahmen durch Eintrittsgelder des Unterabschnitts Theater, Konzerte, Musikpflege um knapp 20.000 € zum Vorjahresvergleich reduziert seien.

Frau Becker Barbarello erklärt, dass sowohl Einnahmen als auch Ausgaben des Unterabschnitts spielplanabhängig seien; ‘3300.5930 Sachausgaben für kult. Veranstaltungen‘ sei um knapp 30.000 € reduziert.

Herr Kasten merkt an, dass die Personalausgaben in diesem Unterabschnitt deutlich gestiegen seien.

Frau Becker Barbarello verweist auf die im Stellenplan ersichtlichen Personalveränderungen (Altersteilzeit und Stellenübergabe).

 

Herrr Schmidt fragt nach dem Zustandekommen des um 25.000 € höheren Ansatzes der Haushaltsstelle ‘3520.6790 Erstattung an kostenr. Einricht. Bauhof‘.

Frau Becker Barbarello erklärt, dass hier interne Planungen berücksichtigt worden seien. Das dahinter stehende Unterkonto 27 sei eine ausschließlich innere Verrechnung mit der Kostenrechnung des städtischen Bauhofes, dem die Einnahme in dessen Unterabschnitt direkt gegenüberstehe.

 

Herr Schmidt fragt, ob die Erhöhung bei der Haushaltsstelle ‘4000.4000 SN-Personalausgaben‘ im Unterabschnitt Allgemeine Sozialverwaltung ebenfalls der Stellenplanerweiterung zuzuschreiben sei.

Frau Becker Barbarello sagt eine Prüfung zu.

 

Protokollnotiz:

Die Erhöhung ist sowohl der rechnerisch zusätzlichen halben Stelle beim SG 21 als auch den üblichen tariflichen Personalkostenerhöhungen der Stellenplannummern 34 bis 38 und 52 bis 56 zuzuschreiben.

 

Auf Nachfrage von Herrn Schmidt führt Frau Becker Barbarello zu der vom Gemeindeprüfungsamt geforderten Auflösung der bisherigen Verwahrkonten aus, die zur Neueinrichtung des Unterabschnitts ‘4200 Leistungen nach dem AsylBLG‘ führten.

 

Herr Schmidt fragt, wieso der Ansatz für die Ausgaben des Kinder- und Jugendparlaments unter 4515.7010 um die Hälfte reduziert worden sei.

Herr Holtfester erläutert, dass, anders als im laufenden Jahr, 2019 keine Wahl stattfinden werde.

 

Herr Schmidt hinterfragt zur Haushaltsstelle ‘5500.7010 Zuschüsse für Übungsleiter‘, ob das Entlastungssystem nur funktioniere, wenn die Stadt sich der geplanten Erhöhung des Kreises anschließe und verweist auf die Drittelregelung.

Herr Greve erwidert, dass der Kreis ebenfalls die bisherige Anteilsregelung ändern wolle und Gemeinden und Vereine dann frei in ihrer Entscheidung wären.

Der Vorsitzende wirft ein, dass gegebenenfalls nach Vorberatung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten im Wege des Nachtragshaushalts reagiert werden könne.

 

Der Vorsitzende geht den Vermögenshaushalt ebenfalls seitenweise durch.

 

Herr Reichert wirft ein, dass im Unterabschnitt ‘2300 Küstengymnasium‘ keine Aufwendungen für die drängende Sanierung der Toiletten und Heizung ausgewiesen seien.

Der Vorsitzende antwortet, dass die Haushaltsstelle ‘2300.9400 Erw. -, Neu-, Um- und Ausbauten‘ ein Volumen von 2.668.200 € umfasse.

Herr Kasten fragt, warum die diesbezügliche Zuweisung des Bundes bei 2300.3600 mit 500.000 € geringer als angekündigt ausfalle.

Frau Becker Barbarello erläutert, dass die Baukosten maßnahmenbedingt auf zwei Jahre gesplittet worden seien, weswegen auch der Zuschuss auf die einzelnen Jahre umgelegt werden müsse. Für 2020 fehle hier noch eine Verpflichtungsermächtigung über etwa 1,5 Mio €.

 

Der Vorsitzende stellt mit Verweis auf die erfolgte Abstimmung zu den Hebesätzen nun den Beschlussvorschlag als Gesamtes zur Abstimmung.

 

 

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Beschluss:  

Die Haushaltssatzung 2019 wird nebst Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

37.094.700 €

 

in der Ausgabe auf

37.094.700 €

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

18.665.000 €

 

in der Ausgabe auf

18.665.000 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf

 

15.775.900

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

1.575.400 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

9.000.000

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

später

 

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

400 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

425 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

 

 

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

Die sich aus der vorgelegten Veränderungsliste und bis zur Stadtverordnetenversammlung ergebenden Änderungen sind einzuarbeiten und in der Vorlage zu erläutern.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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