Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bürgermeister Spieckermann erläutert unter Bezugnahme auf TOP 7.3 der Hauptausschusssitzung vom 24.10.2018, dass die Stadt Flensburg derzeit weiter und unvermindert die Musterklage der Arbeitsgruppe Zensus des Städteverbands gegen das Statistikamt beim Verwaltungsgericht führe. Ob, wann und in welcher Form verhandelt werde, sei offen. Der dortige Berichterstatter habe die Stadt Flensburg jetzt um weiteren Vortrag unter Einbeziehung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts gebeten. Die Stadt werde – entgegen der ersten Aussage – das Rechtsmittel vorerst nicht zurücknehmen.
Am 12.12.2018 werde darüber hinaus ein weiteres Gespräch des Innenministeriums, der Kommunalen Landesverbände und des Statistikamtes zur Abstimmung des weiteren Vorgehens und zur Vorbereitung des Zensus 2021 stattfinden.
Aktuell werde auch die Bevölkerungsprognose aufbereitet und demnächst dem Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten vorgelegt.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||