Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Haushalt ist insgesamt ausgeglichen. Die Erläuterungen können dem Vorbericht entnommen werden. Die Haushaltsansätze des Amtes 2 werden am 13. November 2018 im Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten beraten. Sich ergebende Veränderungen werden als Tischvorlage nachgereicht. Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen wird nach Beratung des Stellenplanes (VO/2092/18) ermittelt. In § 4 der Haushaltssatzung wurde die Entscheidungskompetenz des Bürgermeisters auf 50.000 € erhöht. Dies entspricht dem Durchschnitt von Kommunen vergleichbarer Größe. Beschlussvorschlag:Die Haushaltssatzung 2019 wird nebst Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1
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