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Vorlage - VO/2082/18  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung und -plan 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:901-11
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
21.11.2018 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung

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Sachverhalt:

Der Haushalt ist insgesamt ausgeglichen. Die Erläuterungen können dem Vorbericht entnommen werden.

Die Haushaltsansätze des Amtes 2 werden am 13. November 2018 im Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten beraten. Sich ergebende Veränderungen werden als Tischvorlage nachgereicht.

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen wird nach Beratung des Stellenplanes (VO/2092/18) ermittelt.

In § 4 der Haushaltssatzung wurde die Entscheidungskompetenz des Bürgermeisters auf 50.000 € erhöht. Dies entspricht dem Durchschnitt von Kommunen vergleichbarer Größe.

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Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung 2019 wird nebst Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

37.094.700 €

 

in der Ausgabe auf

37.094.700 €

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

18.665.000 €

 

in der Ausgabe auf

18.665.000 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf

 

15.775.900

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

1.575.400 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

9.000.000

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

später

 

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

400 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

425 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

 

 

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: x

Nein:

 

Gesamtausgaben:

€ 55.759.700

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

1

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2019_hh__entwurf_1 (3370 KB)      
Stammbaum:
VO/2082/18   Haushaltssatzung und -plan 2019   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich
VO/2082/18-1   Haushaltssatzung und -plan 2019   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich