Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 für das Gebiet „Südlicher Lübscher Mühlenberg“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszu
legen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Aus
legung zu benachrichtigen.
22.06.2017 - Bau- und Planungsausschuss
Ö 9 - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 für das Gebiet „Südlicher Lübscher Mühlenberg“ und die Begründung werden in den vorliegendenin der Sitzung vorgestelltenFassungen mit folgenden Änderungengebilligt:
-Flachdächer sind zu begrünen
-Im WA-1 ist die überbaubare Grundstücksfläche mindestens zwei Mal zu unterbrechen
-Für verputzte Außenwände sind grelle Farbtöne auszuschließen
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszu
legen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Aus
legung zu benachrichtigen.
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Seite 1
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 1
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22.06.2017 - Umwelt- und Verkehrsausschuss
Ö 4 - (offen)
Beschluss:
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 für das Gebiet „Südlicher Lübscher Mühlenberg“ und die Begründung werden in den in der Sitzung vorgestellten Fassungenmit folgenden Änderungen gebilligt:
-Flachdächer sind zu begrünen
-Im WA-1 ist die überbaubare Grundstücksfläche mindestens zweimal zu unterbrechen
-Für verputzte Außenwände sind grelle Farbtöne auszuschließen
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszu
legen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Aus
legung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8Nein-Stimmen: 0 Enthaltung: 1
13.07.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 für das Gebiet „Südlicher Lübscher Mühlenberg“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszu
legen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Aus