Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gebiet der Stadt Neustadt in Holstein mit den Ortsteilen Pelzerhaken und Rettin hier: Stellungnahme zu den Rückmeldungen der Fraktionen  

 
 
gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses und des Bau- und Planungsausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Umwelt- und Verkehrsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 22.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:05 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1759/17 Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gebiet der Stadt Neustadt in Holstein mit den Ortsteilen Pelzerhaken und Rettin
hier: Stellungnahme zu den Rückmeldungen der Fraktionen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Bericht:

 

 

Bürgerbeteiligung:

Keine

 

Diskussion:

 

 


Beschluss:  

1. Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes soll entsprechend der Stellungnahme zu den Rückmeldungen der Fraktionen mit folgenden zusätzlichen Änderungen

 

-          Im Bereich „Am Strande“ soll – statt wie vorgesehen W – künftig M dargestellt werden.

-          Für den Bereich „Umwelthaus“ soll eine Baufläche „Bildungseinrichtung mit Beherbergung“ dargestellt werden.

-          Der Bereich „Nahkauf Schlüter“ soll weiterhin als W dargestellt werden.

-          Der Bereich „Strandsauna“ soll weiterhin als Grünfläche dargestellt werden.

-          Der Bereich nordwestlich der Straße „Haffkamp“ in Rettin soll weiterhin als „SO Erholung“ dargestellt werden.

-          Der Bereich „Wohnmobilstellplatz Rettin (West)“ soll weiterhin dargestellt werden.

-          Zu S. 64 der Begründung: Der Bedarf an gewerblichen Bauflächen soll wie im Vorentwurf vorgesehen durch Erweiterung des interkommunalen Gewerbegebietes gedeckt werden.

-          Der Bereich „Nördlicher Lübscher Mühlenberg“ soll weiterhin als W bzw. Grünfläche dargestellt werden. Die Aufforstung der Ausgleichsflächen soll möglich sein.

-          Die 4 Flächen, die in der Begründung als Alternativstandorte für Gewerbeflächen benannt werden, sollen wie im Vorentwurf dargestellt werden (keine Aufforstung).

 

für die frühzeitigen Beteiligungen gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vorbereitet werden.

 

2. Die frühzeitigen Beteiligungen gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sollen durchgeführt werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung:

Eine Gesamtabstimmung wurde nicht vorgenommen (s.o.)