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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 02.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:29 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3     Mitteilungen des Bürgervorstehers      
Ö 3.1  
Gedenkfeierlichkeiten Volkstrauertag 19.11.2017      
Ö 3.2  
Abschlusssitzung Stadtverordnetenversammlung 14.12.2017      
Ö 4     Mitteilungen der Bürgermeisterin      
Ö 4.1  
neue Räumlichkeiten der DRK-Bereitschaft      
Ö 4.2  
Straßenbauarbeiten A1 / Kremper Weg      
Ö 5  
Niederschrift der Sitzung vom 05.10.2017  
SI/1356/17  
Ö 6  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 05.10.2017  
SI/1356/17  
Ö 7  
Bebauungsplan Nr. 92 (Waschgrabenallee - Post), hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1757/17  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1. Für das Gebiet „Waschgrabenallee - Post“ (s. Geltungsbereich) soll der Bebauungsplan Nr. 92  im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) aufgestellt werden: Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

-          städtebauliche Neuordnung der baulichen Situation an der Waschgrabenallee im Bereich der Post

-          Ermöglichung zusätzlicher Bebauung (Innenentwicklung)

-          Regelung der Zulässigkeit von Wohnnutzung und sonstigen Nutzungen

-          Regelung gestalterischer Festsetzungen

-          Regelung der verkehrlichen Erschließung

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gem. § 13a BauGB abgesehen.

   
    19.09.2017 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:  

1. Für das Gebiet „Waschgrabenallee - Post“ (s. Geltungsbereich) soll der Bebauungsplan Nr. 92  im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) aufgestellt werden: Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

-          städtebauliche Neuordnung der baulichen Situation an der Waschgrabenallee im Bereich der Post

-          Ermöglichung zusätzlicher Bebauung (Innenentwicklung)

-          Regelung der Zulässigkeit von sonstigen Nutzungen

-          Regelung gestalterischer Festsetzungen

-          Regelung der verkehrlichen Erschließung

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gem. § 13a BauGB abgesehen.

 

 

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Seite 1

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

 

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    11.10.2017 - Umwelt- und Verkehrsausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:  

1. Für das Gebiet „Waschgrabenallee - Post“ (s. Geltungsbereich) soll der Bebauungsplan Nr. 92  im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) aufgestellt werden: Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

-          städtebauliche Neuordnung der baulichen Situation an der Waschgrabenallee im Bereich der Post

-          Ermöglichung zusätzlicher Bebauung (Innenentwicklung)

-          Regelung der Zulässigkeit von Wohnnutzung und sonstigen Nutzungen

-          Regelung gestalterischer Festsetzungen

-          Regelung der verkehrlichen Erschließung

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gem. § 13a BauGB abgesehen

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltung: 0

 

 

 

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Seite 1

   
    02.11.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:  

1.Für das Gebiet „Waschgrabenallee - Post“ (s. Geltungsbereich) soll der Bebauungsplan Nr. 92 im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) aufgestellt werden: Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

-     städtebauliche Neuordnung der baulichen Situation an der Waschgrabenallee im Bereich der Post

-     Ermöglichung zusätzlicher Bebauung (Innenentwicklung)

-     Regelung der Zulässigkeit von Wohnnutzung und sonstigen Nutzungen

-     Regelung gestalterischer Festsetzungen

-     Regelung der verkehrlichen Erschließung

 

2.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3.Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gem. § 13a BauGB abgesehen.

 

 

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Seite 1

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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Seite 1

Ö 8  
Bebauungsplan Nr. 79 (beiderseits der Eutiner Straße), hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1803/17  
Ö 9  
Widmung von Teilflächen Reiferstraße und Grabenstraße  
Enthält Anlagen
VO/1809/17  
Ö 10     Anfragen und Verschiedenes      
Ö 10.1  
Terminvorschau der Gleichstellungsbeauftragten      
Ö 10.2  
telefonische Erreichbarkeit der Stadtverwaltung      
Ö 10.3  
Zustand von Fußwegen      
Ö 10.4  
Wechsel des Fraktionsvorsitzes der CDU-Fraktion      
N 11     (nichtöffentlich)