Der Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges für die Feuerwehr wird zugestimmt.
Der Feuerwehrbedarfsplan ist hinsichtlich der Änderung des Fahrzeugkonzeptes anzupassen.
Mit der Durchführung der Ausschreibung ist die GMSH zu beauftragen.
Die Mittel von 513.000 € werden als außerplanmäßige Ausgabe bewilligt und sind im 1.Nachtragshaushalt 2017 als Verpflichtungsermächtigung für 2018 in den Vermögenshaushalt einzustellen.
09.05.2017 - Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges für die Feuerwehr wird zugestimmt.
Der Feuerwehrbedarfsplan ist hinsichtlich der Änderung des Fahrzeugkonzeptes anzupassen.
Mit der Durchführung der Ausschreibung ist die GMSH zu beauftragen.
Die Mittel von 513.000 € werden als außerplanmäßige Ausgabe bewilligt und sind im 1.Nachtragshaushalt 2017 als Verpflichtungsermächtigung für 2018 in den Vermögenshaushalt einzustellen.
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Seite 1
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
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17.05.2017 - Hauptausschuss
Ö 6 - (offen)
Beschluss:
Der Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges für die Feuerwehr wird zugestimmt.
Der Feuerwehrbedarfsplan ist hinsichtlich der Änderung des Fahrzeugkonzeptes anzupassen.
Mit der Durchführung der Ausschreibung ist die GMSH zu beauftragen.
Die Mittel von 513.000 € werden als außerplanmäßige Ausgabe bewilligt und sind im 1.Nachtragshaushalt 2017 als Verpflichtungsermächtigung für 2018 in den Vermögenshaushalt einzustellen.
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
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13.07.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges für die Feuerwehr wird zugestimmt.
Der Feuerwehrbedarfsplan ist hinsichtlich der Änderung des Fahrzeugkonzeptes anzupassen.
Mit der Durchführung der Ausschreibung ist die GMSH zu beauftragen.
Die Mittel von 513.000 € werden als außerplanmäßige Ausgabe bewilligt und sind im 1.Nachtragshaushalt 2017 als Verpflichtungsermächtigung für 2018 in den Vermögenshaushalt einzustellen.