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Auszug - Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten "Am Wasserturm" und "Am Kaiserholz"  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 09.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:14 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/1745/17 Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten "Am Wasserturm" und "Am Kaiserholz"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas

 

Frau Spiegel leitet den TOP ein und erläutert den Sachverhalt. Herr Raloff teilt ergänzend den Ablauf der Arbeitskreissitzungen mit und weist darauf hin, dass die Beitragsanpassung erst zum August 2017 vorgesehen sei. Fragen seitens des Ausschusses werden durch die Verwaltung beantwortet.

Herr Greve spricht sich gegen eine Gebührenerhöhung aus und schlägt unter Bezug auf den „Letter auf Intent“ des Landes Schleswig-Holstein stattdessen das Aussetzen einer heutigen Beschlussfassung bzw. ein erneutes Aufgreifen des Tagesordnungspunktes im Zuge der Haushaltsberatungen vor. Frau Dr. Batscheider bittet daraufhin den Ausschuss, für Neustadt in Holstein am heutigen Abend in jedem Fall eine Entscheidung zu treffen. Herr Kasten schließt sich der Bürgermeisterin an und hält eine abschließende Preisaussage gegenüber der Elternschaft für fair. Seines Erachtens nach sollte die 30%-Grenze nicht unterschritten werden; folglich spricht sich Herr Kasten gegen den Vorschlag des Arbeitskreises aus.

Als Teilnehmer der Arbeitskreissitzungen würde Herr Schumacher eine höhere finanzielle Belastung der Eltern als die erarbeitete nicht unterstützen. Auch Herr Hüttmann verweist auf die gute Auslastung der Kindertagesstätten nicht zuletzt aufgrund der moderaten Gebühren, die dem ausgeglichenen Haushalt zuzuschreiben sind. Den Eltern sei bewusst, dass bei Eintritt einer Verschlechterung der Haushaltslage auch ein größerer Schritt in Sachen Preiserhöhung getan werden müsste. Herr Geffken, Mitglied des Elternbeirats, erläutert seine bzw. die Eltern-Sicht der Arbeitskreisdiskussionen und den abschließend erarbeiteten Kompromiss. Trotz des Hinweises von Herrn Greve, die 30% seien keine verbindliche Richtlinie und die Kindergärten sollen weiterhin bezahlbar für die Elternschaft sein, ergänzt die Vorsitzende der SPD-Fraktion, dass die gleiche Diskussion bereits im Vorjahr stattgefunden habe und die Fraktion den Vorschlag des Arbeitskreises mittragen werde. Herr Reichert schließt sich den Worten von Frau  Giszas an. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärt, sie werde den Vorschlag des Arbeitskreises unterstützen.

Frau Spiegel stellt zusammenfassend fest, dass die Sichtweisen innerhalb des Ausschusses sehr unterschiedlich seien; sie jedoch die Ansicht vertrete, man solle nicht zuletzt in Hinblick auf die Lebensqualität der Familien weiterhin und bewusst eine kostengünstige Betreuung anbieten, die mit Augenmaß erhöht werden sollte. Sie nimmt folglich Abstand von dem Verwaltungsvorschlag. Sie bedankt sich ausdrücklich bei den Elternvertretern für deren Arbeit und ist froh über den Konsens zwischen Politik, Arbeitskreis und Elternvertretern.

 

Frau Weber merkt an, dass der Vorschlag des Arbeitskreises für die Krippenbetreuung (U3) mit den Eltern abgestimmt sei. Auf Nachfrage von Herrn Kasten erläutert sie die Krippenbetreuungszeiten und die entsprechenden Stundenpreise.

 

Es wird en bloc abgestimmt.

 

 

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Beschluss:  

 

1.Die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten „Am Wasserturm“ und „Am Kaiserholz“ wird zum 1.8.2017 gem. Arbeitskreisvorschlag geändert.

 

2.Die anteiligen Mehrkosten für Personal für die Erweiterung des Ganztagsbetreuungsangebotes ab 01. August 2017 in Höhe von 12.917 € werden zur Verfügung gestellt und im Nachtragshaushalt berücksichtigt. Die erforderlichen Personalstellen werden bei der nächsten Änderung des Stellenplans berücksichtigt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 6Nein-Stimmen: 1     Enthaltungen: 2

 

 

 

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