1.Die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten „Am Wasserturm“ und „Am Kaiserholz“ wird zum 1.8.2017 gem. Anlage 1 geändert.
2.Die anteiligen Mehrkosten für Personal für die Erweiterung des Ganztagsbetreuungsangebotes ab 01. August 2017 in Höhe von 12.917 € werden zur Verfügung gestellt und im Nachtragshaushalt berücksichtigt. Die erforderlichen Personalstellen werden bei der nächsten Änderung des Stellenplans berücksichtigt.
09.05.2017 - Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten
Ö 3 - geändert beschlossen
Beschluss:
1.Die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten „Am Wasserturm“ und „Am Kaiserholz“ wird zum 1.8.2017 gem. Arbeitskreisvorschlag geändert.
2.Die anteiligen Mehrkosten für Personal für die Erweiterung des Ganztagsbetreuungsangebotes ab 01. August 2017 in Höhe von 12.917 € werden zur Verfügung gestellt und im Nachtragshaushalt berücksichtigt. Die erforderlichen Personalstellen werden bei der nächsten Änderung des Stellenplans berücksichtigt.
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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 2
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17.05.2017 - Hauptausschuss
Ö 5 - (offen)
Beschluss:
1.Die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten „Am Wasserturm“ und „Am Kaiserholz“ wird zum 1.8.2017 gem. Anlage 1 geändert.
2.Die anteiligen Mehrkosten für Personal für die Erweiterung des Ganztagsbetreuungsangebotes ab 01. August 2017 in Höhe von 12.917 € werden zur Verfügung gestellt und im Nachtragshaushalt berücksichtigt. Die erforderlichen Personalstellen werden bei der nächsten Änderung des Stellenplans berücksichtigt.
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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6Nein-Stimmen: Enthaltung: 3
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13.07.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.Die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten „Am Wasserturm“ und „Am Kaiserholz“ wird zum 1.8.2017 gem. Anlage 1 geändert.
2.Die anteiligen Mehrkosten für Personal für die Erweiterung des Ganztagsbetreuungsangebotes ab 01. August 2017 in Höhe von 12.917 € werden zur Verfügung gestellt und im Nachtragshaushalt berücksichtigt. Die erforderlichen Personalstellen werden bei der nächsten Änderung des Stellenplans berücksichtigt.