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Tagesordnung - gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses und des Bau- und Planungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses und des Bau- und Planungsausschusses
Gremium: Umwelt- und Verkehrsausschuss
Datum: Di, 25.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:20 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 06.02.2014      
Ö 3  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 06.02.2014      
Ö 4  
Mitteilung der Verwaltung      
Ö 5  
34. Änderung des Flächennutzungsplanes (Franck´sche Tannen), hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber gemeinsamer TOP mit BauPA)  
Enthält Anlagen
VO/1119/14  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 34. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Frank´sche Tannen“ in Pelzerhaken zwischen der Wiesenstraße und den Rettiner Wiesen (s. Geltungsbereich) folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Es soll eine Baufläche in einer Tiefe von ca. 85 m ausgewiesen werden, die übrige Fläche soll als Wald dargestellt werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. 

   
    25.03.2014 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 2 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 34. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Frank´sche Tannen“ in Pelzerhaken zwischen der Wiesenstraße und den Rettiner Wiesen (s. Geltungsbereich) folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Es soll eine Baufläche in einer Tiefe von ca. 85 m ausgewiesen werden, die übrige Fläche soll als Wald dargestellt werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 6              Ablehnung: 2              Enthaltung: 1

   
    25.03.2014 - Umwelt- und Verkehrsausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 34. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Franck´sche Tannen“ in Pelzerhaken zwischen der Wiesenstraße und den Rettiner Wiesen (s. Geltungsbereich) folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Es soll eine Baufläche in einer Tiefe von ca. 85 m ausgewiesen werden, die übrige Fläche soll als Wald dargestellt werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 6              Ablehnung: 3              Enthaltung: 0

   
    03.04.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 14 - geändert beschlossen
    7eschluss:

Beschluss:

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 34. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Franck´sche Tannen“ in Pelzerhaken zwischen der Wiesenstraße und den Rettiner Wiesen (s. Geltungsbereich) folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Es soll eine Baufläche in einer Tiefe von ca. 85 m ausgewiesen werden, die übrige Fläche soll als Wald entwickelt werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. 

 

6. Vor dem Satzungsbeschluss ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der sicherstellt, dass der Wald einer Stiftung zugeführt wird und den Zugang der Öffentlichkeit auf Dauer garantiert.

 

7. Es ist weiter sicherzustellen, dass die Stadt Neustadt in Holstein von den Planungskosten freigehalten wird.

 

 

Abstimmungsergebnis zu 1 bis 5:

Abstimmungsergebnis zu 1 bis 5:

25 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

Abstimmungsergebnis zu 6:

24 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

 

Abstimmungsergebnis zu 7:

25 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

 

Ö 6  
Bebauungsplan Nr. 86 (Franck´sche Tannen), hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber gemeinsamer TOP mit BauPA)  
Enthält Anlagen
VO/1120/14  
Ö 7  
Verkehrsplanung Schulstraße      
Ö 8  
Habitatbäume in städtischen Waldflächen; Antrag der SPD-Fraktion (Bericht StvV: Vors. Umwelt- und Verkehrsausschuss Herr Dr. Pasenau)  
Enthält Anlagen
VO/1123/14  
Ö 9  
Beitritt der Stadt Neustadt zum Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt"; Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Bericht StvV: Vors. Umwelt- und Verkehrsausschuss Herr Dr. Pasenau)  
Enthält Anlagen
VO/1124/14  
Ö 10  
Anfragen und Verschiedenes