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Auszug - Habitatbäume in städtischen Waldflächen; Antrag der SPD-Fraktion  

 
 
gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses und des Bau- und Planungsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Umwelt- und Verkehrsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 25.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:20 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/1123/14 Habitatbäume in städtischen Waldflächen; Antrag der SPD-Fraktion
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Umwelt- und Verkehrsausschuss Herr Dr. Pasenau
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Mittmann, Eckhard

Bericht:

Bericht:

Frau Disselhoff erläutert den Antrag der SPD-Fraktion, wonach in allen städtischen Waldflächen sogenannte Zukunftsbäume erhalten bleiben und nicht gefällt werden sollen. Sie erläutert eingehend die wichtige ökologische Funktion solcher Altbäume und plädiert dafür, zukünftig 30% der Bäume von einer forstwirtschaftlichen Nutzung auszunehmen.

 

Herr Mittmann ergänzt, dass in der forstwirtschaftlichen Literatur von 3-10 Habitatbäumen pro ha Waldfläche ausgegangen wird. Am Beispiel des Kaisergehölzes mit einer Waldfläche von ca. 5 ha entspräche dies 15-50 Habitatbäumen. Die forstwirtschaftliche Nutzung steht für die Stadt Neustadt in Holstein mit Sicherheit nicht im Vordergrund, da beispielsweise die im letzten Winter durchgeführte Durchforstung des Kaisergehölzes nur einen Reinerlös von 1.700 EUR eingebracht hat. Ferner ist mit Bezug auf Habitatbäume die Verkehrssicherungspflicht zu beachten. Bäume mit größerem Totholz-Anteil sollten nicht in der Nähe von Wegen stehen. In der einschlägigen Rechtsprechung wird von der einfachen oder sogar von der doppelten Baumlänge ausgegangen, wenn es um das Gefahrenpotential für Waldbesucher auf Wegen geht. Des Weiteren ist zu beachten, dass zur Förderung von festgelegten Habitatbäumen evtl. Nachbarbäume gefällt werden müssen.

 

Herr Reichert erinnert daran, dass die im letzten Winter durchgeführte Durchforstung des Kaisergehölzes von Herrn Wiedemann als Untere Forstbehörde ebenfalls empfohlen wurde, um die Belichtung des Unterwuchses zu verbessern.

 

Frau Giszas erklärt, dass sie auf ihrem Hausgrundstück im Altstadtbereich einen 200 Jahre alten Walnussbaum stehen habe, der sicher ebenfalls als Habitatbaum einzuordnen ist. Sie spricht sich dafür aus, nach und nach die städtischen Waldstücke abzugehen und entsprechende geeignete Bäume auszusuchen.

 

Herr Pohl verweist in diesem Zusammenhang auf große gefällte Pappeln auf dem Grundstück des SGW in Pelzerhaken. Weiterhin sei die Verjüngung von Wäldern im Landeswaldgesetz festgeschrieben.

 

Herr Kasten empfiehlt die Auswahl von Habitatbäumen mit Augenmaß durchzuführen. Jedes Waldstück sollte begangen werden und zur Begutachtung sollte ein Förster dazugeholt werden.

 

Herr Dr. Dalke findet den Antrag der SPD-Fraktion gut und richtig, spricht sich aber dafür aus, sich nicht auf 30% der Bäume festzulegen.

 

In diesem Zusammenhang erkundigt sich Herr Wichelmann nach der Existenz eines Baumkatasters.

 

Auch Herr Heckel sieht keine kommerzielle Holznutzung durch die Stadt.

 

Herr Dr. Pasenau und Herr Heckel sprechen sich dafür aus, zukünftig das Thema Baumschutzsatzung zu behandeln.

Beschluss:

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Bäume auf gemeindeeigenen Flächen (Kaisergelz, Schulwald und andere gemeindliche Waldflächen) zu kennzeichnen und diese von der üblichen Holznutzung auszuschließen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 9              Ablehnung: 0              Enthaltung: 0