Beschluss:
Dem Antrag auf Änderung der Gestaltungssatzung zur uneingeschränkten Zulassung von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen in der historischen Altstadt wird gefolgt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Gestaltungssatzung anzupassen und im nächsten Bau- und Planungsausschuss vorzustellen.