Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Herr Drechsler erläutert den Beschlussvorschlag sowie dessen Zustandekommen.
Herr Rieger führt zur Gestaltungssatzung aus, dass es sich um ein in sich geschlossenes Regelwerk handele, das im Jahr 2018 erarbeitet wurde. Hintergrund des vorliegenden Antrags sei, dass im aktuellen Zustand schwarze Photovoltaikanlagen auf öffentlich einsehbaren Dachflächen nicht zulässig sind, wodurch Klimaziele möglicherweise nicht erreicht werden können. Herr Rieger entnimmt dem Antrag die Sorge, dass die Satzung die Erzeugung von ausreichend PV-Strom verhindere. Er stellt hierzu einen Vergleich zwischen schwarzen und roten Modulen an und erklärt, dass schwarze Module einen Mehrertrag von etwa 10 % erzielen könnten. Zudem habe er Rücksprache mit Fachbetrieben aus dem Solarbereich gehalten. Bereits im Jahr 2023, nach Eingang eines ersten Antrags, habe er mögliche Konflikte mit der Gestaltungssatzung aufgezeigt. Die Einschätzung, dass die Satzung ein „Klimakiller“ oder innovationshemmend sei, könne aus seiner Sicht jedoch nicht belegt werden.
Diskussion: Herr Klemp berichtet, ebenfalls mit einem Fachmann gesprochen zu haben, der gegenteilige Ergebnisse darlege. Demnach seien mit roten, dachintegrierten Ziegelmodulen etwa 30 % geringere Effizienz sowie rund 30 % höhere Kosten verbunden. Zudem sei alle 20 bis 25 Jahre eine Neueindeckung des Daches erforderlich. Er erklärt, dass die BGN anstrebe, auf sichtbaren Dachflächen in der Altstadt auch schwarze Photovoltaik- und Solarthermieanlagen zuzulassen. Solarthermieanlagen dienten der Warmwassererzeugung und benötigten etwa zwei Paneele pro Haushalt. Diese Möglichkeit solle den Bürgerinnen und Bürgern nicht verwehrt werden, darüber solle abgestimmt werden.
Herr Drechsler präsentiert von ihm aufgenommene Fotos mit Beispielen im Zusammenhang mit der Gestaltungssatzung und deren Ausnahmen. Er verweist unter anderem auf ein Gebäude im Ziegelhof mit Fachwerk, roten Ziegeln und einer symmetrisch angeordneten schwarzen PV-Anlage auf der sonnenzugewandten Seite, während die andere Dachseite im Schatten liegt. Dies sei ein Beispiel für die von der BGN angestrebte Entwicklung. Er weist darauf hin, dass laut Satzung ein einheitliches Stadtbild angestrebt werde, in der Praxis jedoch vieles möglich sei. Ziel müsse eine moderne Gestaltungssatzung sein, die den Menschen das Gefühl vermittelt, den Anforderungen der heutigen Zeit zu entsprechen.
Herr Rukat unterstützt die Ausführungen von Herrn Rieger. Hinsichtlich roter PV-Module komme es auf den Farbton an. Dunklere Rottöne seien leistungsfähiger als hellere. Die Mehrkosten lägen bei (unter Berücksichtigung architektonischer Besonderheiten) zwischen 20 % und maximal 50 % für das Material, während Kosten für Handwerkerleistungen, Batterien etc. gleich blieben. Insgesamt ergebe sich somit eine Kostensteigerung von etwa 5–10 %.
Herr Rieger verweist auf eine in der folgenden Woche stattfindende Wirtschaftslounge zum Thema Innenstadt sowie einen anschließenden Workshop. Einige der gezeigten Beispiele entsprächen nicht der geltenden Satzung und seien bereits vor deren Inkrafttreten entstanden. Solche Entwicklungen würden nicht kurzfristig korrigiert. Die Umsetzung einer Satzung erfolge über Jahrzehnte. Ziel sei die Stärkung der Innenstadt unter Berücksichtigung architekturhistorischer Aspekte, nicht die Bevormundung der Bürger. Die Satzung sei zudem ein Standortfaktor für Gewerbetreibende. Bei einer Änderung der Satzung bestehe die Gefahr, dass zukünftige Bauvorhaben auf Kritik stoßen und die Verwaltung für deren Genehmigung verantwortlich gemacht werde. Aktuell gebe es jedoch kaum Konflikte hinsichtlich PV-Anlagen.
Herr von Hörsten betont die Bedeutung der Energiewende und die Notwendigkeit ausreichender Energieversorgung. Nach seinen Recherchen seien rote Module deutlich teurer als schwarze. Jeder Bürger solle die Möglichkeit haben, Energiekosten zu senken und zur Nutzung erneuerbarer Energien beizutragen. Da Solaranlagen im Durchschnitt etwa 25 Jahre hielten, schlägt er vor, in der Satzung festzulegen, dass außer Betrieb genommene Anlagen zurückgebaut werden müssen. Perspektivisch könnten so wieder einheitliche Dachlandschaften entstehen.
Herr Stein übergibt die Sitzungsleitung für seinen Wortbeitrag an Herrn Schmidt.
Herr Stein weist darauf hin, dass es auch um die individuelle Energieerzeugung gehe. Laut Herrn Dr. Jahn werde ab dem Jahr 2040 kein Gas mehr in Neustadt zur Verfügung stehen. In Teilen der Innenstadt werde es zudem keine Nah- oder Fernwärmeanschlüsse geben. Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung sei die Stadt verpflichtet, Alternativen anzubieten und den Bürgern die Möglichkeit zu geben, wirtschaftlich tragfähige Anlagen zu errichten. Es stelle sich die Frage, ob das Festhalten an roten Dächern weiterhin ein relevantes touristisches Merkmal sei.
Herr Klemp betont erneut, dass den Bürgern die Teilnahme an der Energiewende nicht erschwert werden dürfe. Neustadt in Holstein sei keine mittelalterliche Stadt mit durchgehend historischer Bausubstanz. Es solle daher pragmatisch gehandelt werden. Ziel der BGN sei es, den Menschen die Wahl zu lassen, auch auf sichtbaren Dachflächen schwarze Module zu installieren.
Herr Rieger entgegnet, dass die Nutzung von Solarthermie rückläufig sei, spricht sich jedoch für den Erhalt der bestehenden Gestaltungssatzung aus. Der Antrag ziele nicht auf die erstmalige Ermöglichung von PV-Anlagen ab, sondern auf eine Maximierung individueller Nutzungsmöglichkeiten – auch in städtebaulich sensiblen Bereichen. Es sei abzuwägen, ob individuelle Interessen überwiegen oder die Attraktivität der Altstadt erhalten bleiben solle. Vergleichbare Satzungen fänden auch in anderen Kommunen Zustimmung.
Frau Giszas meint, dass es in Neustadt in Holstein nur noch zwei historische Gebäude (in der Brückstraße und im Grünen Gang) gebe. Die übrige Bebauung sei vergleichsweise modern. Angesichts der zukünftigen Herausforderungen bei der Wärmeversorgung spreche sich die SPD dafür aus, dem Antrag zu folgen und den Bürgern mehr Entscheidungsfreiheit einzuräumen.
Herr Kruschke sieht ebenfalls die Notwendigkeit eines schnellen Ausbaus erneuerbarer Energien, spricht sich jedoch dafür aus, in der Altstadt an der Gestaltungssatzung festzuhalten.
Herr Greve plädiert dafür, dem Antrag zuzustimmen.
Herr Drechsler stellt fest, dass im Bereich Lübscher Mühlenberg nahezu alle Dächer mit PV-Anlagen ausgestattet seien, während dies in der Altstadt nicht der Fall sei. Er formuliert einen geänderten Beschlussvorschlag und weist ergänzend auf weitere Probleme im Stadtbild hin, beispielsweise beschmierte Bäume am Postberg.
Herr Stein bittet den Ausschuss, die Abstimmung sorgfältig abzuwägen, und lässt anschließend über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss: Dem Antrag auf Änderung der Gestaltungssatzung zur uneingeschränkten Zulassung von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen in der historischen Altstadt wird gefolgt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Gestaltungssatzung anzupassen und im nächsten Bau- und Planungsausschuss vorzustellen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 1 |
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