1. Der Antrag der BGN-Fraktion zur Prüfung einer möglichen gemeinsamen Hafenbrücke mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den fachlichen Austausch mit dem LBV.SH im Zuge der weiteren Planung fortzuführen und Möglichkeiten einer koordinierten Umsetzung der Brückenbauwerke zu prüfen. Dabei sollen insbesondere mögliche Kooperationsansätze sowie Synergien und Kosteneinsparpotenziale – beispielsweise im Hinblick auf Bauabläufe oder Gründungsarbeiten – berücksichtigt werden.
3. Die Umsetzung der im Rahmen der Städtebauförderung bewilligten Maßnahmenkonzeption für den 2. Bauabschnitt der Hafenwestseite bleibt hiervon unberührt.