Beschluss:
In die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Räumlichkeiten ist einzufügen, dass keine Hallennutzungsgebühren für den Kinder- und Jugendsport erhoben werden. Für den Erwachsenensport werden die aktuellen Preise gemäß den Hallentarifen erhoben.