Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:In der AfgA Sitzung am 25.02.2025 wurde entschieden, dass künftig auch von den Neustädter Vereinen Gebühren für die Nutzung von städtischen Räumlichkeiten erhoben werden sollen. Die Verwaltung wurde beauftragt zur nächsten AfgA Sitzung eine Gebührentabelle zu entwerfen. Neben den zu erwartenden Einnahmen sollten auch die Belastungen für die Vereine, soweit wie möglich, dargestellt werden. Hierfür wurden die Hallen aufgrund der Kalkulation aus dem Jahr 2020 in kleine, mittlere und große Hallen eingeteilt und den entsprechenden Gebühren zugeordnet. Grundlage dafür sind die m² der Halle (inkl. Umkleiden etc.). Die Anlage zeigt, dass die Stadt Neustadt in Holstein durch die kostenlose Hallenüberlassung an die Vereine jährlich auf Gebühreneinnahmen in Höhe von ca. 300.000 € verzichtet. Da es bereits im Vorfeld einen Konsens gab, dass die Gebühren nur für den Erwachsensport erhoben werden sollen, geht es um Einnahmen von ca. 135.000 € (zzgl. Spielbetrieb), sofern man kostendeckende Gebühren erheben würde. Mit den Gebühren, die an die aktuelle Satzung angelehnt sind, geht es um Einnahmen in Höhe von ca. 43.500 € (zzgl. Spielbetrieb). Die finanzielle Belastung für die Vereine bei der Erhebung von kostendeckenden Gebühren, wäre demnach deutlich höher.
Es wird um Beratung gebeten. in welcher Höhe künftig Gebühren erhoben werden sollen. Die angepasste Gebührenstruktur würde dann in die Satzung über die Erhebung von Raumnutzungsgebühren eingearbeitet und in einer der nächsten Sitzungen auf der Tagesordnung sein. Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Übersicht Vereine Gebührenerhebung
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