Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Im AfgA am 25.02.2025 wurde entschieden, dass der Zuschuss für die ambulante Suchtkrankenhilfe des Kirchenkreises Ostholstein mit einem Sperrvermerk belegt werden soll, da die Mittel in den letzten Jahren nicht mehr abgerufen wurden.
Nach der Sitzung hat das Suchhilfezentrum von der Beratung des AfgA Kenntnis erhalten und am 06.03.2025 den anliegenden Antrag eingereicht. Daraus geht hervor, dass der Kirchenkreis nicht mehr Träger des Angebotes ist, sondern der Landesverein für Innere Mission. Der Landesverein hat sein Angebot bisher ohne einen städtischen Zuschuss geplant, es ist folglich bereits anderweitig finanziert.
Der jetzt beantragte Zuschuss soll für die Erweiterung des bisherigen Angebotes um ein Gruppenangebot mit niedrigschwelligem Charakter für Menschen in prekären Lebenslagen genutzt werden. Aufgrund der Haushaltslage und der bisher nicht ansatzweise erreichten Einsparungen wird angeregt, diesen Neuantrag in 2025 nicht zu bewilligen. Die Entscheidung sollte vielmehr anhand der Finanzmittel im Rahmen der Haushaltsberatung für 2026 erfolgen. Beschlussvorschlag:Über den beantragten Zuschuss des Suchthilfezentrums wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 entschieden. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
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