Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3355/25  

 
 
Betreff: Prüfauftrag: Jahresgebühr Stadtbücherei
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:22 Abteilung Kulturservice Bearbeiter/-in: Schlippes, Mirco
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Entscheidung
08.04.2025 
Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten      

Sachverhalt:

Bibliotheken sind im Sinne des Gesetzes für Bibliotheken in Schleswig-Holstein für alle Menschen frei zugänglich und gewährleisten damit flächendeckend in besonderer Weise das Grundrecht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten zu nnen. Sie sind Partner für Bildung, Kultur, Wissenschaft und lebenslanges Lernen. Sie zählen damit zum Kernbereich der öffentlichen Daseinsvorsorge.

 

Grundsätzlich kann jeder die Angebote der Stadtbücherei nutzen, ohne etwas konsumieren oder kaufen zu müssen, was für eine gleichberechtigte Teilhabe sorgt. Dieser niedrigschwellige Zugang ist gerade für Personen wichtig, für die auch geringe Gebühren eine bedeutende Investition darstellenrden.

 

Es ist davon auszugehen, dass die Erhebung von Jahresgebühren zu einem Rückgang der Nutzendenzahlen führen rde. Auch mit einem Rückgang der Ausleihzahlen muss gerechnet werden.

 

Die Stadtbücherei verfügte im Jahr 2024 über 2200 aktive Leser*innen, die mindestens einmal im laufenden Jahr eine Ausleihe getätigt haben.

 

Davon sind

 

  • Erwachsene Leser über 18 Jahre:  1.639
  • Kinder und Jugendliche:       426
  • Fernleihbibliotheken SH        92
  • Institutionen          34
  • Personal            9

 

 

In vielen Büchereien gelten Ermäßigungen für verschiedene Benutzergruppen. Darunter fallen Schüler*innen, Student*innen, SGB-Leistungsempfänger*innen, Empfänger*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ähnliche Fälle. Diese Benutzergruppen zahlen meist die Hälfte der Jahresgebühr.

 

Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sollten im Sinne der ungehinderten Leseförderung sowie der Vermittlung von Medienkompetenz grundsätzlich keine Gebühr für die Nutzung der Stadtbücherei zahlen müssen.

 

In Summe kämen so etwa 1.400 Nutzende potentiell für die Erhebung einer vollen Jahresgebühr in Frage. Eine moderate Jahresgebühr in festzulegender Höhe hätte entsprechend das Potenzial, einen niedrigen fünfstelligen Betrag zur Deckung der Verwaltungskosten beizutragen.

 

Diesem Ertrag gegenüber stünde ein derzeit nicht konkret bezifferbarer Personal- und Kostenaufwand für die Erhebung, Verwaltung und Abrechnung der genannten Gebühren. Eine Barzahlung der Jahresgebühren vor Ort in der Stadtbücherei erscheint ausgeschlossen. Die Gebühren müssten von den Nutzenden unter Angabe bestimmter Parameter selbst überwiesen oder (falls technisch umsetzbar) per Lastschriftmandat eingezogen werden. Nach der Vereinnahmung der Gebühren in der Stadtkasse müsste nach derzeitigem Stand der Technik jeder Zahlungseingang einzeln in der Fachanwendung der Stadtbücherei zugeordnet und verbucht werden. Perspektivisch scheint die Einführung einer ePayment-Funktion glich, ein Projekt hierzu wird derzeit von der Finanzabteilung angeschoben.

 

Tendenziell geht der Trend an öffentlichen Bibliotheken und Büchereien derzeit wieder hin zu einer weitestgehend gebührenfreien Einrichtung. Argumentiert wird dies vielerorts einerseits mit dem hohen Verwaltungsaufwand, andererseits mit dem bundesweit verfolgten Ziel öffentlicher Büchereien, die Einrichtungen nicht mehr als reine „Verleihanstalten“, sondern als „öffentliche Wohnzimmer“, dritte Orte und Aufenthaltsräume zu verstehen. So hat sich auch die Stadtbücherei Neustadt in Holstein in den vergangenen Jahren mit dem Strategieentwicklungsprozess und den darin enthaltenen und sukzessiv umgesetzten und umzusetzenden Zielen auf den Weg dahin gemacht, in der Neustädter Gesellschaft mehr als Veranstaltungsort, Ort der Begegnung und der Zusammenkunft gesehen zu werden.

 

Diesem Weg der Stadtbücherei hin zum kulturellen und gesellschaftlichen Treffpunkt für alle Einwohner*innen der Stadt nun die Einführung einer, eher als symbolisch zu wertenden, Jahresgebühr entgegen zu stellen, erscheint angesichts der derzeitigen gesellschaftlichen Situation, die auch Neustädter Bürgerinnen und Bürger in ihren täglichen Lebensumständen betrifft, kontraproduktiv. Die Kernangebote der Stadtbücherei zukünftig nur kostenpflichtig nutzen zu können, wird das zu erreichende Ziel, die Stadtbücherei und ihre Angebote zum Raum von Neustädter*innen für Neustädter*innen zu machen, erschweren.

 

Verwaltungsseitig wird daher empfohlen, von der Idee der Einführung einer Jahresgebühr für die Stadtbücherei Neustadt in Holstein vorerst Abstand zu nehmen.


Beschlussvorschlag:

Die Idee einer Jahresgebühr für die Stadtbücherei Neustadt in Holstein wird vorerst nicht weiter verfolgt.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: x

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

 

 

x

x

x

 

 

x

 

 

hemmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

keine