Beschluss:
Der 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Der städtische Eigenanteil von 38,77 Prozent der Aufwendungen wird gebilligt. Die Postleitzahlen der Gäste werden weiterhin erfasst.