Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3440/25  

 
 
Betreff: 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Stellv. Vors. Tourismusausschuss Herr Hoff
Federführend:5 Tourismus-Service Beteiligt:122 Sachgebiet Steuern
Bearbeiter/-in: Heß, Vera  12 Finanz- und Grundstücksabteilung
Beratungsfolge:
Tourismusausschuss Vorberatung
04.11.2025 
Sitzung des Tourismusausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung

Sachverhalt:

Die Stadt Neustadt in Holstein erhebt eine Kurabgabe. Nach den Grundsätzen der Beitragserhebung ist der Beitrag regelmäßig zu kalkulieren. Die beauftragte Firma KUBUS GmbH, Schwerin, hat die Abgabe für das Jahr 2026rzlich vorausschauend kalkuliert unter Einbeziehung der Nachkalkulation 2024 (siehe VO/3446/25). Hierbei sollte sich nach neuerer Rechtsauffassung das beschlussfassende Gremium bewusst den gemeindlichen Eigenanteil zu eigen machen, was im Beschlussvorschlag berücksichtigt wird.

 

Folgende Anpassungen wurden im 1. Nachtrag eingearbeitet:

 

  • Unter § 1 Sätze 5 und 6 werden der städtische Eigenanteil und die prozentuale Aufteilung der Umlage auf die Kurabgabe und Tourismusabgabe entsprechend der Kalkulation (s. VO/3446/25) angepasst.
  • In § 9 (3) wird auf die Erhebung der Heimatanschrift der Gäste sowie deren Unterschrift auf dem Meldeschein verzichtet, da die Daten im Rahmen der Erhebung einer Kurabgabe rechtlich nicht mehr relevant sind. Verlässliche Statistiken über die Quellgebiete, insb. für das touristische Marketing, können dann aus den Auswertungen der ostseecard nicht mehr herangezogen werden. Die Angabe von Namen der Reisenden, An- und Abreisetag, und Anzahl der mitreisenden Kinder ist weiterhin für die Erstellung der ostseecards und für die Kalkulation relevant.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Der städtische Eigenanteil von 39,14 Prozent der Aufwendungen wird gebilligt.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

Aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

Fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hemmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

Kurabgabesatzung, 1. Nachtrag 2026, Entwurf

Kurabgabesatzung, Leseexemplar 2026 mit Änderungen 1. NT, Entwurf

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 1. Nachtragssatzung 2026_Entwurf TA (98 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Kurabgabesatzung, 1. NT 2026_Druckexemplar.pdf (813 KB)      
Stammbaum:
VO/3440/25   1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein   5 Tourismus-Service   Vorlage öffentlich
VO/3440/25-1   1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein   5 Tourismus-Service   Vorlage öffentlich