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Auszug - 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Sitzung des Tourismusausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Tourismusausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 04.11.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:31 Anlass: Sitzung
Raum: Tourist-Info Pelzerhaken
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken
VO/3440/25 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Stellv. Vors. Tourismusausschuss Herr Hoff
Federführend:5 Tourismus-Service Beteiligt:122 Sachgebiet Steuern
Bearbeiter/-in: Heß, Vera  12 Finanz- und Grundstücksabteilung

Frau Heß beantragt die Änderung des Beschlusses von 39,14 Prozent städtischem Eigenanteil der Aufwendungen auf 38,77 Prozent gemäß der aktualisierten Vorkalkulation aus der Vorbesprechung.

Anschließend merkt Herr Cremer an, dass in der Vorlage auf Seite 2, 2. Bullet Point, auf die Erhebung der Heimatanschrift zukünftig verzichtet werden soll. Er wünscht sich, dass die Postleitzahl weiterhin erfasst werden soll und fragt dazu nach der Meinung von Frau Heß, Herrn Rosinski und den Ausschussmitgliedern. Frau Heß betont, dass dies einerseits aus rechtlicher Sicht nicht notwendig sei und einige Vermieter eine „Verschlankung“ der Datenerhebung fordern. Andererseits sei die Erhebung durchaus interessant für Statistikzwecke. Herr Rosinski befürwortet die Erhebung der Postleitzahl aus selbem Grund sehr. Die Ausschussmitglieder befürworten ebenfalls die Erhebung der Postleitzahl. Die Satzung solle dementsprechend angepasst werden.

 


Beschluss:

Der 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Der städtische Eigenanteil von 38,77 Prozent der Aufwendungen wird gebilligt. Die Postleitzahlen der Gäste werden weiterhin erfasst.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig