Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Frau Heß beantragt die Änderung des Beschlusses von 39,14 Prozent städtischem Eigenanteil der Aufwendungen auf 38,77 Prozent gemäß der aktualisierten Vorkalkulation aus der Vorbesprechung. Anschließend merkt Herr Cremer an, dass in der Vorlage auf Seite 2, 2. Bullet Point, auf die Erhebung der Heimatanschrift zukünftig verzichtet werden soll. Er wünscht sich, dass die Postleitzahl weiterhin erfasst werden soll und fragt dazu nach der Meinung von Frau Heß, Herrn Rosinski und den Ausschussmitgliedern. Frau Heß betont, dass dies einerseits aus rechtlicher Sicht nicht notwendig sei und einige Vermieter eine „Verschlankung“ der Datenerhebung fordern. Andererseits sei die Erhebung durchaus interessant für Statistikzwecke. Herr Rosinski befürwortet die Erhebung der Postleitzahl aus selbem Grund sehr. Die Ausschussmitglieder befürworten ebenfalls die Erhebung der Postleitzahl. Die Satzung solle dementsprechend angepasst werden.
Beschluss: Der 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein tritt am 01.01.2026 in Kraft. Der städtische Eigenanteil von 38,77 Prozent der Aufwendungen wird gebilligt. Die Postleitzahlen der Gäste werden weiterhin erfasst.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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