Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die Stadt Neustadt in Holstein erhebt eine Tourismusabgabe nach einem vorteilsbezogenen Berechnungsmodell. Im laufenden Jahr beträgt der Abgabesatz 46,89 €. Nach den Grundsätzen der Beitragserhebung ist der Beitrag regelmäßig zu kalkulieren. Gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung ist jährlich eine Berechnung zu erstellen und von der Stadtverordnetenversammlung zu bestätigen. Die beauftragte Firma KUBUS GmbH, Schwerin, hat die Abgabe für das Jahr 2026 kürzlich vorausschauend kalkuliert unter Einbeziehung der Nachkalkulation 2024 (siehe VO/3446/25). Es ergibt sich unter Berücksichtigung des umlagefähigen Aufwands, der Senkung des Anteils für Kureinrichtungen von 2,25 % auf 1 % und der durch das Sachgebiet festgestellten maßgeblichen Anzahl der Umlageeinheiten (12.485, Basis 2025) ein Abgabesatz je Vorteilseinheit von 47,16 €. Beschlussvorschlag:Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Tourismusabgabe wird beschlossen. Der städtische Eigenanteil von 30 Prozent der Aufwendungen wird gebilligt. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Entwurf 1. Nachtragssatzung
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