Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Datum: Do, 27.11.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:18 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner      
Ö 3  
Niederschrift der Sitzung vom 16.10.2025  
SI/3093/25  
Ö 4  
Bericht über die Umsetzung von Beschlüssen      
Ö 5  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 5.1  
Fertigstellungstermine Hafenwestseite      
Ö 5.2  
Aktuelle und abgeschlossene Baumaßnahmen      
Ö 6  
Anfragen und Verschiedenes      
Ö 6.1  
Mastkobener Weg      
Ö 7  
Vorbereitung eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan zur Nachverdichtung im Bereich Kreienredder hier: Konzeptvorstellung  
VO/3460/25  
Ö 8  
JLS - Geb.-Teil West, Sanierung Kuppel hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung (Lph. 3 nach HOAI)  
/3321/25-3-1  
Ö 9  
Prüfung der Einführung einer Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum nach dem Schleswig-Holsteinischen Wohnraumschutzgesetz (SHWoSchG)  
VO/3451/25  
Ö 10  
Anpassung der Gestaltungssatzung für die Altstadt hier: Zulässigkeit PV-Anlagen (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/3435/25  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung der Gestaltungssatzung für die Altstadt von Neustadt in Holstein in der als Anlage beigefügten Fassung. § 5 Abs. 13 lautet künftig:

Technische Anlagen, mit Ausnahme von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen, auf Dächern und Fassaden sind ausschließlich in von öffentlichen Verkehrsräumen nicht einsehbaren Bereichen anzubringen. Pro Gebäude ist nur eine Rundfunk- und Fernsehempfangsanlage zulässig.“

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Änderungssatzung auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen; die Änderung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. 

   
    27.11.2025 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
    Ö 10 - abgelehnt
   

Beschluss:

Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

 

Es wird ein alternativer weitergehender Beschlussvorschlag wie folgt beantragt:

 

Technische Anlagen auf Dächern und Fassaden sind ausschließlich in von öffentlichen Verkehrsräumen nicht einsehbaren Bereichen anzubringen. Pro Gebäude ist nur eine Rundfunk- und Fernsehempfangsanlage zulässig. PV-Anlagen und Solarthermieanlagen sind auf allen Dächern zulässig.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 4 Enthaltungen: 1

 

Danach wird der ursprüngliche Beschlussvorschlag wie folgt abgestimmt:

 

1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung der Gestaltungssatzung für die Altstadt von Neustadt in Holstein in der als Anlage beigefügten Fassung. § 5 Abs. 13 lautet künftig:

„Technische Anlagen, mit Ausnahme von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen, auf Dächern und Fassaden sind ausschließlich in von öffentlichen Verkehrsräumen nicht einsehbaren Bereichen anzubringen. Pro Gebäude ist nur eine Rundfunk- und Fernsehempfangsanlage zulässig.“

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Änderungssatzung auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen; die Änderung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 3 Nein-Stimmen: 5 Enthaltungen: 1

 

 

 

Ö 11  
Zukunft des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) an der Lübecker Bucht - Positionspapier des Projektbeirats des Dialogforums Feste Fehmarnbeltquerung (FBQ) zum Erhalt der Bäderbahn (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/3461/25  
Ö 12  
Uferwanderweg      
N 13     (nichtöffentlich)      
               

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Zu TOP 4_Tabelle zum Berichtswesen 20251127 (327 KB)