Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Herr Heckel berichtet, dass die Sanierung und Verlegung des Uferwanderweges im Hauptausschuss abgelehnt wurde. Zudem wurde beschlossen, die Grunddienstbarkeiten zurückzugeben. In Absprache mit Herrn Albers wurde das Thema auf die Tagesordnung des PUBA gesetzt. Auch im Tourismusausschuss wurde das Thema bereits beraten. Herr Heckel erklärt, dass er sich unvoreingenommen durch die Verwaltung beraten lassen möchte. Er möchte zudem wissen, warum die Instandsetzung mit 250.000 € veranschlagt wurde. Weiterhin teilt er mit, dass die Bevölkerung mit dem aktuellen Zustand des Weges unzufrieden sei.
Herr Rieger erläutert, dass die Kosten auf Grundlage der benötigten Fläche und der Breite des Weges kalkuliert wurden. Die Breite orientiere sich an der erforderlichen Baggerbreite, damit Baufahrzeuge arbeiten können. Nach dem Aushub sei der Einbau einer Tragschicht vorgesehen. Auch für zukünftige Unterhaltungsmaßnahmen müsse ein Fahrzeug nutzbar sein. Ein wassergebundener Weg werde bei Regen ausgespült. Eine günstigere Bauweise sei möglich, führe jedoch zu höheren Unterhaltungskosten. Herr Rieger ergänzt, dass Herr Brand dieselbe Berechnung zugrunde gelegt habe, um einen gut unterhaltbaren Weg zu gewährleisten, dadurch seien die Kosten unvermeidlich.
Frau Weise ergänzt, dass Herr Brand auch eine Drainage einkalkuliert habe. Diese sei sinnvoll, um die Steilküste zu schützen nicht nur bei Wellenschlag und Hochwasser gibt es Abbrüche, auch Regenwasser, das aus der Böschung austrete führe zu Abbrüchen. Die Drainage sei sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich. Der Tourismusservice sei von der Verbreiterung des Weges jedoch nicht begeistert, da dies wieder zu vermehrtem Fahrradverkehr führen würde. Ein schmaler, naturbelassener Trampelpfad werde dagegen hauptsächlich von Fußgängern genutzt. Die Kosten könnten deutlich gesenkt werden, wenn der bestehende Trampelpfad lediglich nach hinten verlegt würde. In diesem Fall dürfe allerdings nicht erwartet werden, dass zahlreiche Abfallbehälter vorhanden seien und regelmäßig geleert würden.
Diskussion: Herr Heckel erinnert daran, dass der Weg in der Vergangenheit nach Abbrüchen ebenfalls nur nach hinten verlegt wurde, ohne eine aufwendige Neugestaltung. Es müsse kein Fahrzeug dort entlangfahren. Der Weg solle möglichst schnell wiederhergestellt werden, da dies von vielen Neustädtern gewünscht werde. Frau Giszas berichtet, dass das Thema auch im Tourismusausschuss behandelt wurde. Dort habe sich ebenfalls gezeigt, dass die Maßnahme nicht so teuer sein solle. Die Maßnahme könne ggf. über den Tourismusetat laufen, wodurch sich andere Abschreibungsmöglichkeiten ergäben. Herr Cremer wolle das Thema erneut auf die Tagesordnung setzen. Herr Rukat merkt an, dass ein provisorischer Weg besser sei als gar keiner. Wenn die Dienstbarkeit aufgegeben werde, sei sie dauerhaft verloren. Die Eigentümer wären dann zu nichts verpflichtet, und die Gemeinde hätte keine Handhabe mehr. Andere Orte hätten diesen Fehler gemacht, deshalb solle die Grunddienstbarkeit unbedingt erhalten werden. Die derzeitige Qualität des Weges sei akzeptabel. Herr Kruschke fragt, ob bereits Kosten für eine kleinere Lösung bzw. eine Wegverlegung vorliegen. Frau Weise antwortet, dass eine Kostenschätzung noch nicht vorläge, eventuell könne man die kalkulierte Summe halbieren. Herr Kruschke stellt fest, dass der Weg erhalten bleiben müsse. Eine vertiefte Beratung solle erfolgen, sobald konkrete Kosten für eine kleinere Lösung vorliegen. Herr Spieckermann schlägt vor, die Expertise des Tiefbauingenieurs abzuwarten und einzubeziehen. Die Drainage müsse nochmals geprüft werden. Wenn man etwas mache, solle es eine vernünftige Lösung sein. Oberflächenwasser sei ebenfalls ein Faktor für stärkere Abbrüche. Um Fehlentscheidungen zu vermeiden, solle Herr Brand die Planung erneut bewerten. Herr Heckel führt aus, dass die Steilküste sich bereits stark zurückentwickelt habe. Ihm sei kein Steiluferwanderweg mit Drainage bekannt. Herr Spieckermann bekräftigt, dass er eine erneute fachliche Bewertung wünsche. Den Campingplatzbetreibern müsse eine tragfähige Lösung präsentiert werden. Herr Weber fragt, ob es sich angesichts der Situation nicht rächt, dass früher keine Mehrheit für ein Buhnen-Testfeld zustande kam. Herr Heckel entgegnet, dass die veranschlagten 80.000 € für ein Testfeld sehr hoch gewesen seien, ohne Gewissheit über den Nutzen. Herr Spieckermann weist darauf hin, dass die Campingplatzbetreiber gesprächsbereit seien, da der Weg für sie einen Mehrwert darstelle. Auch für Restaurantbetriebe in Pelzerhaken sei der Wanderweg wichtig. Herr Hansen berichtet, dass Betreiber und Landwirte stets sagten, weniger Steiluferabbruch sei zu erwarten, wenn die Stadt Maßnahmen am Fuß der Steilküste ergreife. Er fragt, ob dies weiterverfolgt und die UNB kontaktiert wurde. Frau Weise erklärt, dass eine Studie zur Genehmigungsplanung beauftragt wurde. Die Entwurfsplanung sei im Bauausschuss vorgestellt worden. Der Beschlussvorschlag lautete, die Planung zur Genehmigung einzureichen. Dies wurde im PUBA abgelehnt, sodass kein Antrag gestellt wurde. Herr von Hörsten ist der Meinung, dass nach Fertigstellung der Hafenwestseite der Druck auf den Uferwanderweg steigen werde. Der Weg sei attraktiv gerade durch seine Natürlichkeit. Herr Spieckermann stellt klar, dass die Darstellung nicht ganz korrekt sei. In der Fraktionsvorsitzendenrunde sei das Thema vorab besprochen worden. Jede Fraktion konnte das Thema in die eigene Sitzung mitnehmen. Herr Weber berichtet, dass der Reporter mitgeteilt habe, dass die Grunddienstbarkeiten nicht mehr existierten. Herr von Hörsten kritisiert, dass das Schreiben vom Stellvertreter und in Abwesenheit des Bürgermeisters versendet worden sei – zudem für etwas, das erst 2027 relevant werde. Er halte dies für unangemessen. Herr Heckel äußert Zweifel, ob der PUBA die Entscheidung des Hauptausschusses rückgängig machen könne. Man könne jedoch beschließen, dass man mit der Entscheidung nicht einverstanden sei und den Hauptausschuss um Rücknahme bitten. Herr Spieckermann erklärt, dass das Schreiben lediglich informieren sollte, damit die Eigentümer nicht zuerst über die Presse davon erfahren. Dies musste sofort und dadurch durch den stellvertretenden Bürgermeister erfolgen. Frau Giszas ergänzt, dass die SPD und die Grünen das Thema fristgerecht in den Fraktionen behandelt und ihre Standpunkte dem Bürgermeister mitgeteilt hätten. Aus Sicht der SPD müsse der Wanderweg erhalten bleiben, die Kosten müssten geprüft werden. Der Tourismusausschuss solle das Thema erneut beraten. Eine gemeinsame Sitzung von Tourismusausschuss und PUBA sei sinnvoll. Herr Spieckermann schlägt vor, in dieser Sitzung Beschlüsse zu fassen, um die unterschiedlichen Positionen gegenüberzustellen. Anschließend müsse der Hauptausschuss koordinieren. Herr Hoppert verliest den Beschluss des Hauptausschusses. Ergänzend weist er darauf hin, dass es in der Sitzung um die Kosten, nicht um touristische Aspekte gegangen sei. Er stimmt zu, dass ein naturbelassener Wanderweg heute gefragt sei. Herr von Hörsten fragt Frau Weise und Herrn Rieger, ob bei Aufgabe der Grunddienstbarkeiten der Weg geschlossen werden müsse und wie es mit der Haftung aussehe. Er befürchtet, dass Eigentümer den Weg aus Haftungsgründen schließen würden. Herr Rieger erklärt, dass ein öffentlicher Weg auf privatem Grund nur mit Zustimmung der Eigentümer eingerichtet werden könne. Diese könne nicht erzwungen werden. Erfolgt die Zustimmung und wird der Weg gewidmet, sei der Eigentümer nicht mehr haftbar. Wegerechte oder Grunddienstbarkeiten würden grundsätzlich nicht unentgeltlich aufgegeben. Der Hauptausschuss solle sich erneut mit der Thematik befassen. Frau Weise vermutet, dass der Hauptausschuss davon ausging, dass die Betreiber den Weg geöffnet lassen würden, da diese selbst ein Interesse daran hätten. Herr Spieckermann erklärt, dass die Stadt bei eigener Zuständigkeit für den Weg verantwortlich sei. Bei Verantwortung der Betreiber müsse die Stadt im Rahmen der Gefahrenabwehr Anordnungen erteilen. Er verweist erneut auf das Informationsschreiben, das keine Kündigung darstelle. Eine Kündigung könne frühestens im letzten Quartal 2026 erfolgen. Herr Heckel schlägt folgenden Beschluss vor: Herr Weber weist darauf hin, dass eine Fraktion das Thema notfalls in die Stadtverordnetenversammlung einbringen könne. Er sei ebenfalls der Meinung, dass die Grunddienstbarkeiten erhalten bleiben und der Weg wiederhergestellt werden müsse. Herr Greve ergänzt, dass bei unterschiedlichen Beschlusslagen letztlich die Stadtverordnetenversammlung entscheiden müsse. Herr Spieckermann stellt klar, dass der Hauptausschuss gemäß Hauptsatzung zuständig ist. Unterschiedliche Beschlüsse müssten koordiniert werden. Heute solle ein Beschluss gefasst und entsprechend weitergegeben werden. Herr Heckel lässt über den Beschluss abstimmen.
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