1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den als Anlage beigefügten Änderungsvertrag zum Städtebaulichen Vertrag „Bebauungsplan Nr. 87– Teilbereich 2“ und beauftragt den Bürgermeister mit dessen Unterzeichnung. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Ursprungsvertrages unverändert fort.
2. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, eine gesonderte Sitzungsvorlage zur Anpassung der Kaufverträge zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
16.10.2025 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den als Anlage beigefügten Änderungsvertrag zum Städtebaulichen Vertrag „Bebauungsplan Nr. 87 – Teilbereich 2“ und beauftragt den Bürgermeister mit dessen Unterzeichnung. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Ursprungsvertrages unverändert fort.
2. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, eine gesonderte Sitzungsvorlage zur Anpassung der Kaufverträge zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.