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Auszug - Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes  

 
 
Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.10.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:27 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/3429/25 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr HeckelBezüglich:
VO/2368/20
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Bericht:

Herr Rieger erklärt, dass das Einzelhandelskonzept vor 2015 erstmals aufgestellt und vor 2020 fortgeschrieben wurde. Nun erfolgt turnusmäßig die nächste Fortschreibung, um aktuelle Daten bereitzustellen und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Das Konzept wird bereits z. B. für die Aufstellung des PBlanes Nr. 75 genutzt.

 

Herr Rieger begrüßt Herrn Komossa von der Firma GMA, die mit der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts aus 2013 beauftragt ist, und bittet ihn, insbesondere die Änderungen gegenüber 2020 vorzustellen.

 

Herr Komossa erläutert die Aufgaben von Einzelhandelskonzepten und die seit 2019 geänderten Rahmenbedingungen. Er thematisiert die Anpassung an landesplanerische Vorgaben, die steigende Einwohnerzahl in Neustadt in Holstein durch Neubaugebiete und Zuzüge, die Einwohnerzahlen im Nah- und Mittelbereich, die rückläufige Betriebsanzahl sowie die konstante bzw. wachsende Verkaufsfläche.

 

Er stellt fest, dass das touristische Angebot erweitert wurde und die Übernachtungen das Vor-Corona-Niveau übertreffen. Zudem beleuchtet er das positive Pendlersaldo der Beschäftigten am Standort Neustadt in Holstein und die damit verbundene Kaufkraft.

 

Anschließend erläutert Herr Komossa die fußläufigen Versorgungsbereiche, das Standort- und Sortimentskonzept sowie den zentralen Versorgungsbereich. Es wird eine räumliche Versorgungslücke zwischen Bahndamm und Brücke festgestellt, einschließlich der Hafenwestseite.

 

Abschließend präsentiert Herr Komossa die Entwicklungsziele und Empfehlungen.

 

Diskussion:

Herr Greve stellt fest, dass es aus der Einwohnerschaft heraus den Wunsch nach einem Edeka-Markt gegeben habe. Mit dem vorliegenden Konzept könne nun die Entscheidung, einen solchen Markt nicht zu realisieren, nachvollziehbar und gut begründet werden.

Herr Albers ergänzt, dass im Konzept interessante Nebeninformationen vorliegen. So gebe es aktuell hohe positive Wanderungssalden. Der Zuzug junger Familien sei sehr positiv zu bewerten. Die Stadt habe in den vergangenen Jahren viele Angebote geschaffen, was sich nun im Wettbewerb gegenüber umliegenden Gemeinden bemerkbar mache.

Herr Rieger verweist auf eine Aussage von Herrn Komossa, wonach eine wachsende Bevölkerung auch mehr Wohnraum beansprucht. Zusätzlich altere die bestehende Bevölkerung. In den letzten Jahren seien große Wohngebiete entstanden – nun zeige sich der Erfolg der damaligen Maßnahmen. Sobald diese Entwicklungen abgeschlossen seien, werde der demografische Trend weiterlaufen, ab etwa 2030 jedoch eine Stagnation einsetzen.

Herr Weber betont, dass man mit dem bisherigen Wohnungsbau zufrieden sein könne. Die positive Bilanz der Entwicklungen bestätige den eingeschlagenen Weg.

Herr Greve schlägt vor, den Beschlusstext im zweiten Absatz zu ergänzen und auch auf die entsprechenden Bebauungspläne zu verweisen. Frau Weise erläutert, dass der Begriff Bauleitplanung sowohl den Flächennutzungsplan als auch den Bebauungsplan umfasse. Die Bauleitplanung sei somit als übergeordneter Begriff zu verstehen.

Herr Schmidt fragt mit Blick auf die Ablehnung des Edeka-Markts nach, wie flexibel die Stadt im Rahmen der derzeitigen Perspektivplanung sei. Er möchte wissen, ob andere Bauleitplanungen ausgeschlossen seien oder ob weiterhin Spielraum bestünde.

Herr Komossa erklärt, dass derzeit noch Spielraum vorhanden sei, jedoch aktuell kein Anlass bestehe, neue Planungen anzustoßen. Sollte sich jedoch zeigen, dass an einem bestimmten Standort ein zusätzlicher Lebensmittelmarkt zur Verbesserung der Versorgung gewünscht werde, sei dies grundsätzlich möglich.

Herr Schmidt erkundigt sich, ob in einem solchen Fall das Konzept angepasst werden müsse oder ob ein Beschluss der örtlichen Gremien ausreiche.

Herr Heckel antwortet, dass das Konzept als Abwägungsgrundlage diene, aber keine rechtlich verbindliche Vorgabe sei.

Herr Weber merkt an, dass man sich am Standort „Am Holm“ einen kleinen Markt vorstellen könne – dies sei bereits kleinflächig im Konzept berücksichtigt.

Herr Heckel wiederholt, dass das Konzept als Grundlage für die Abwägung herangezogen werden könne, ohne rechtliche Bindungswirkung zu entfalten.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, verliest Herr Heckel den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.

 

 


Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein beschließt die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes 2025 in der vorliegenden Fassung als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.

Das Einzelhandelskonzept ist künftig bei der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen sowie bei der Beurteilung von Bauvorhaben nach § 34 BauGB als Abwägungsgrundlage heranzuziehen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig