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Auszug - Teilhaushalt Amt 3 für 2026  

 
 
Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 16.10.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:27 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/3430/25 Teilhaushalt Amt 3 für 2026
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Aktenzeichen:05.00
Federführend:36 Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Krohn, Claudia

Herr Heckel ruft den Tagesordnungspunkt Teilhaushalt Amt 3 auf.

Frau Weise begrüßt Frau Schulz und Herrn Günther aus der Finanzabteilung, die für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung stehen. Sie teilt mit, dass es seit der Versendung der Beschlussvorlage Änderungen gegeben habe, und verteilt eine aktualisierte Produktkontenübersicht. Frau Weise schlägt vor, anhand dieser Übersicht den Haushaltsentwurf durchzugehen und nur bei Detailfragen in die einzelnen Seiten der Unterlagen zu schauen.

Herr Günther erläutert den Produktkontenplan sowie die vorgenommenen Änderungen. Im Anschluss beantworten Herr Günther und Frau Weise allgemeine Verständnisfragen aus dem Gremium.

Frau Weise erläutert, dass die Verwaltung die Zielvorgabe aus der Tabelle umzusetzen hatte. Ziel sei es, das Defizit im Jahresergebnis 2025 von ursprünglich 5,971 Mio. € auf rund 4,848 Mio. € zu reduzieren, also Einsparungen von etwa einer Million Euro zu erzielen. Trotz steigender Personalkosten, insbesondere im Bereich Hochbau, sei es gelungen, das Defizit auf 5,539 Mio. € zu senken. Damit sei das Einsparziel teilweise erreicht.

Herr Albers erkundigt sich, ob die Personalkosten für den Baumpfleger sowie die Anschaffung des Hubsteigers (75.000,- €)  in den Zahlen enthalten seien. Herr Günther bestätigt dies und erklärt, dass der Abschreibungszeitraum für den Hubsteiger zehn Jahre beträgt. Herr Albers stellt fest, dass die Mietkosten für vier Wochen rund 7.000 € betragen. Die Abschreibung für ein Jahr 7.500 € betragen.  In dem Zusammenhang fragt Herr Albers nach dem zulässigen Zeitraum für Baumpflegearbeiten. Frau Weise erklärt, dass Baumpflege grundsätzlich ganzjährig möglich und notwendig sei. Sie führt weiter aus, dass der Hubsteiger auch den Stadtwerken zur Verfügung gestellt werden könne, jedoch überwiegend für die Baumpflege im Einsatz sei.

Herr Rieger ergänzt, dass Frau Abelmann eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorgenommen habe. Aufgrund zahlreicher Anfragen, unter anderem wegen abgestorbener Äste, sei der Arbeitsanfall hoch. Eine Fremdvergabe der Arbeiten würde jährlich mindestens 80.000 € kosten. Der bestehende Rückstau in der Baumpflege könne aufgearbeitet werden. Es wird zudem davon ausgegangen, dass aufgrund zunehmender Starkwetterereignisse zukünftig mehr Baumpflege anfällt. Insgesamt sei die Eigenleistung wirtschaftlicher.

Herr Albers fragt, ob man in Betracht ziehen könne zusätzliches Personal aus dem Bereich des Bauhofes für Tätigkeiten mit dem Hubsteiger auszubilden und eventuelle einfachere Tätigkeiten, wie etwa Rasenmähen gegebenenfalls zu vergeben. Frau Weise erläutert, dass im Haushalt bereits eine Fachkraftstelle vorgesehen sei. Durch die interne Durchführung der Baumkontrolle und -pflege könnten Fremdvergaben in diesem Bereich eingespart werden. Auf die Frage, ob es sinnvoll sei, die Rasenpflege extern zu vergeben, erklärt Frau Weise, dass dies insgesamt teurer wäre, da die gleichen Mitarbeiter im Winter für den Winterdienst eingesetzt würden. Würde man die Rasenpflege auslagern, müsste man folglich auch den Winterdienst fremdvergeben. Herr Rieger merkt an, dass bei Neubepflanzungen möglichst pflegearme Stauden eingesetzt werden sollen, wobei allerdings ein gewisser Qualitätsverlust wahrgenommen werde. Frau Weise erklärt, dass versuchsweise einige Flächen im Stadtgebiet nicht gemäht wurden, dies jedoch teilweise sogar mehr Aufwand verursacht habe, da das hohe Gras ein- bis zweimal jährlich mit größerem Aufwand beseitigt werden müsse.

Herr Heckel erkundigt sich, ob für den Einsatz des Hubsteigers eine zweite Person zur Aufsicht erforderlich sei. Frau Weise bejaht dies und antwortet, dass hierfür jedoch keine weitere Person eingestellt wird. Herr Greve merkt an, dass der Stellenplan in der Sitzung hilfreich gewesen wäre und erkundigt sich nach der geplanten Standortzuordnung des Hubsteigers sowie nach möglichen steuerlichen Vorteilen einer Zuordnung zu den Stadtwerken. Herr Günther erläutert, dass eine Ansiedlung beim städtischen Bauhof wirtschaftlich günstiger sei.

Herr von Hörsten verweist auf einen Antrag der BGN-Fraktion, in dem vorgeschlagen wurde, Einsparungen auf der Hafenwestseite zu prüfen, etwa im Bereich der Brücke oder durch das Abschleifen des Kopfsteinpflasters. Herr Rieger erläutert, dass Einsparungen nur durch Veränderungen an der Qualität der Maßnahmen möglich seien. Die Städtebauförderung ermögliche jedoch nur Förderungen, für Maßnahmen, die der Qualität des Rahmenplans und des Förderantrages entsprechen. Zum Thema Brücke führt Herr Rieger aus, dass sich im Zuge der Planungen herausgestellt habe, dass der Landesbetrieb Verkehr (LBV) die bestehende Brücke in den kommenden drei Jahren erneuern müsse. Dadurch sei das Thema einer Ersatzbrücke neu auf den Plan gekommen. Aktuell werden mehrere Varianten und Kosten geprüft, auch hinsichtlich der Leitungsführung der Stadtwerke. Eine Umsetzung der Fußgängerbrücke im kommenden Jahr sei daher nicht zu erwarten. Frau Weise erklärt, dass durch diesen Umstand  Einsparpotenziale noch nicht benannt werden können. Herr von Hörsten fragt, ob das Thema im Bau- und Planungsausschuss erneut behandelt werde. Herr Rieger bestätigt dies und führt aus, dass die vorgesehenen 700.000 € städtischen Förderanteils auf einem Sonderkonto bereitliegen.

Herr Weber regt an, die Haushaltsunterlagen Seite für Seite durchzugehen, um mögliche Einsparungen konkret zu identifizieren. Frau Weise schlägt vor, zunächst den Ergebnishaushalt anhand der Liste durchzugehen und anschließend die Investitionsmaßnahmen ab Seite 58 der Vorlage im Einzelnen zu besprechen. Herr Günther weist darauf hin, dass das Sparziel insgesamt nicht erreichbar sei, da keine freiwilligen Leistungen mehr durchgeführt würden.

Der Ausschuss folgt dem Vorschlag von Frau Weise, die Investitionsmaßnahmen ab Seite 58 einzeln zu beraten.

Herr Heckel geht zuvor noch auf Seite 49 ein und fragt, warum und wann das Regenrückhaltebecken im Eichenweg veräußert wurde. Frau Weise erklärt, dass die Übertragung an die Stadtwerke geplant sei. Herr Günther ergänzt, dass das Becken erst nach Übertragung des Abwasserbetriebes an die Stadtwerke fertiggestellt worden sei und bislang lediglich die formale Zuordnung gefehlt habe. Nach der Entschlammung könne die Übertragung nun erfolgen. Herr Heckel zeigt sich überrascht, dass trotz einer Nachfrage im Stadtwerkeausschuss am 8. Mai 2023 bislang nichts unternommen wurde und der Vorgang nun erst in der Vorlage erscheint.

Anschließend wird die Beratung der Investitionsliste ab Seite 58 fortgesetzt.

Seite 58 Städtebauförderung – Gebäude Verwaltungsneubau im Jahr 2026

Frau Weise erläutert die geplanten Auszahlungen für die Jahre 2026, 2027 und 2028.

Im Jahr 2026 werden zunächst nicht förderfähige Planungskosten ausgezahlt. Ursprünglich war vorgesehen, das Gebäude größer zu errichten. Aufgrund eines politischen Beschlusses wurde jedoch eine kleinere Variante geplant. Die Planungskosten für die ursprünglich größere Variante sind daher nicht förderfähig, da das Gebäude in dieser Form nicht umgesetzt wird. Förderfähig sind nur die Planungskosten der nun beschlossenen kleineren Lösung.

Einsparungen sind nicht möglich – das Gebäude wird in der geplanten Form weitergeführt.

Frau Weise weist darauf hin, dass Rathäuser künftig grundsätzlich nicht mehr aus der Städtebauförderung gefördert werden.

 

Seite 58 Unterkunft Am Holm 66

Ihre Ausführungen bezieht Frau Weise auch auf die auf Seite 59 aufgeführten Maßnahmen „Unterkunft Windmühlenberg“ und „Ersatzunterkunft für Am Holm 66“ mit ein, da diese drei Projekte in engem Zusammenhang stehen.

Die Maßnahmen setzen einen Beschluss des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten um und erfolgen in folgender Reihenfolge:

Zunächst erfolgt der Bau einer Ersatzunterkunft (Containeranlage) für die Bewohnerinnen und Bewohner von Am Holm 66, die derzeit nicht in reguläres Wohnen integriert werden können.

Anschließend ist ein Neubau am Standort Am Holm für einfaches Wohnen vorgesehen. Aktuell wird davon ausgegangen, dass die Stadt selbst baut; dies kann jedoch noch überprüft werden.

Nach Fertigstellung dieser Gebäude sollen die Bewohnerinnen und Bewohner vom Windmühlenberg dorthin umziehen, sodass im Anschluss mit der dritten Maßnahme – dem Neubau am Windmühlenberg – begonnen werden kann.

Der Beginn der ersten Maßnahme ist derzeit für Ende 2026 mit dem Planungsbeginn vorgesehen, kann aber noch angepasst werden. Das Ende der 3. Maßnahme wäre 2032.

Herr Heckel erkundigt sich, ob die Tiny Houses in Pelzerhaken leer stehen. Frau Weise erklärt, dass diese belegt sind.

Herr Albers fragt, ob modulares Bauen vorgesehen sei, um Skaleneffekte zu erzielen.

Frau Weise bestätigt dies und verweist auf die Maßnahme Unterkunft Windmühlenberg (Seite 59). Die dort veranschlagten Baukosten seien relativ niedrig angesetzt, da eine modulare Bauweise geplant sei.

Herr Weber fragt, ob diese Bauweise für alle drei Projekte vorgesehen sei und ob es dazu Modelle aus anderen Städten gebe.

Frau Weise antwortet, dass die modulare Bauweise oder das sogenannte „Kieler Modell“ (vergleichbar mit dem Neustädter Modell an der Oldenburger Straße für einfaches Wohnen) in Betracht gezogen werde. Hierbei könnten ähnliche Baumassen und Planungen übernommen werden.

 

Seite 60 Sporthalle Grundschule

Frau Weise berichtet, dass der Baubeginn ursprünglich bereits erfolgen sollte. Die baufachliche Prüfung laufe jedoch noch. Geplant sei, die Fördermittel in Höhe von 500.000 € im Jahr 2026 zu erhalten; der Baubeginn müsse dann ebenfalls im Jahr 2026 erfolgen, da die Mittel bis Ende 2026 verwendet werden müssen.

Herr Drechsler erkundigt sich, ob ein Baubeginn in diesem Jahr ausgeschlossen sei.

Frau Weise bestätigt, dass dies der Fall sei, da die Fördermittel noch nicht bewilligt wurden. Ohne Bewilligung könne kein Baubeginn erfolgen.

Herr Greve appelliert, möglichst frühzeitig mit dem Bau zu beginnen, da die Baukosten stetig steigen und eine Verschiebung die Gesamtkosten erhöhen würde.

 

Seite 60 Erweiterung Offene Ganztagsschule

Frau Weise erklärt, dass mit der Planung zunächst nicht begonnen werden konnte, da Personal fehlte. Der neu eingestellte Hochbauingenieur wurde nun mit der Maßnahme betraut und hat bereits begonnen.

Bis Ende des Jahres soll der Förderantrag eingereicht werden. Rückwirkende Förderung ist möglich.

Die Gesamtkosten werden derzeit auf rund 4,1 Mio. € geschätzt. Geplant sind sieben Basisräume sowie Büroräume für die OGS und acht Gruppenräume für die Grundschule. Außerdem nutzt die OGS 10 Klassenräume mit.

Das Bauvolumen soll im Bestand abgebildet werden. Eine Option wäre der Abriss des Trakts C und ein zwei bis dreigeschossiger Neubau.

Auf die Frage von Herrn Weber, ob eine Aufstockung möglich sei, erklärt Frau Weise, dass dies aus statischen Gründen nicht möglich sei.

Im Jahr 2026 sind Planungskosten vorgesehen. Ab 2027 folgen die Baukosten. Aufgrund des Projektumfangs müssen die Planungsleistungen europaweit ausgeschrieben werden.

Herr Weber regt an, den bürokratischen Aufwand bei Planungskosten zu verringern.

Frau Weise erklärt, dass allein eine VgV-Ausschreibung etwa 20.000 € koste. Ein deutliches Signal an die EU wäre, die Schwellenwerte deutlich anzuheben oder die VgV-Verfahren abzuschaffen. Derzeit liegt der Schwellenwert bei 220.000 €. Dabei müssen die Honorare aller beteiligten Planer (z.B. Tragwerksplanung, Architektur) zusammengerechnet werden. Wird dieser Betrag überschritten, ist eine europaweite Ausschreibung zwingend erforderlich.

 

Seite 61 KGN 2. Bauabschnitt

Frau Weise berichtet, dass Nachträge in Höhe von 667.000 € entstanden sind. Grund dafür ist eine einjährige Bauzeitverzögerung infolge der Insolvenz eines Rohbauunternehmens.

 

Seite 62 KGN 3. Bauabschnitt Sporthallen

Für die Sanierung der KGN-Sporthallen hofft die Verwaltung auf Mittel aus der sogenannten „Sportmilliarde“. Ein Antragsverfahren existiert derzeit jedoch noch nicht.

 

Seite 63 KGN Außenanlagen

Frau Weise erläutert, dass der zweite und dritte Bauabschnitt noch ausstehe.

 

Seite 63 JLS Sanierung Trakt W und U und Warmwasserversorgung Sporthalle

Frau Weise erklärt, dass ein geändertes Konzept demnächst im PUBA vorgestellt werde.

Das neue Konzept verursacht voraussichtlich ähnlich hohe Kosten. Geplant ist, Trakt U nicht zu sanieren, da sich darunter eine Torfschicht befindet. Stattdessen soll Trakt W zweigeschossig neu gebaut werden. Der Vorteil: höhere Energieeffizienz und die Möglichkeit, im Obergeschoss einen Rundgang zu schaffen.

Herr Heckel fragt, ob ein Fahrstuhl vorgesehen sei. Frau Weise erklärt, dass bereits ein Fahrstuhl vorhanden sei. Weitere Informationen folgen in einem der nächsten Bauausschüsse.

 

Seite 64 Neubau Cap-Arcona-Museum

Frau Weise teilt mit, dass aufgrund der zugesagten Fördermittel in Höhe von 5 Mio. € hoher Zeitdruck bestehe. Das alte Gebäude wird noch in diesem Jahr abgerissen, der Neubau soll im kommenden Jahr beginnen und muss bis Ende 2027 fertiggestellt werden.

Der bekannte Wettbewerbsentwurf bleibt Grundlage der Planung. Derzeit befindet man sich am Ende der Leistungsphase 2 (Vorplanung). Nach Abschluss wird das Projekt erneut im PUBA vorgestellt.

 

 

Seite 64 Containeranlage Grüngutsammelstelle

Frau Weise berichtet, dass die Öffnungszeiten um einen Tag reduziert wurden, um die Personaleinsatzkosten zu reduzieren. Da Mitarbeitende weiterhin vor Ort arbeiten, müssen die Arbeitsbedingungen verbessert werden. Wasser- und Stromanschlüsse wurden bereits gelegt. Nun soll ein geeigneter Baucontainer mit sanitären Einrichtungen angeschafft werden.

Auf Nachfrage von Herrn Weber bestätigt Frau Weise, dass die veranschlagte Summe ausreichend sei.

 

Seite 65 Sanierung WC-Anlage Gogenkrogplatz

Die Maßnahme ist für das Jahr 2029 geplant.

 

Seite 65 Sanierung WC-Anlage Markt für 2028

Frau Weise erklärt, dass die Sanierung für das Jahr 2028 vorgesehen sei.

Herr Weber weist darauf hin, dass seit dem Einbau eines Trennkeils in der Herrentoilette kein Vandalismus mehr festgestellt wird – zumindest an den Wochenmarkttagen.

Herr Spieckermann ergänzt, dass leider weiterhin Vandalismus und Schmierereien vorkommen, insbesondere außerhalb der Wochenmarktzeiten.

 

Seite 66 WC-Anlage Klosterhof

Frau Weise teilt mit, dass die Maßnahme für 2027 vorgesehen sei.

 

Seite 67 Teufelsberg

Herr Haas fragt, ob die Maßnahme bereits vergeben wurde.

Herr Rieger verneint dies. Die Stadtwerke warten noch auf die Einleitgenehmigung des Kreises. Ziel ist es jedoch, die Maßnahme noch in diesem Jahr auszuschreiben.

 

 

 

Seite 69 Reiferbahn–Priesterkoppel

Herr Rieger berichtet, dass die Maßnahme derzeit läuft und im laufenden Jahr abgeschlossen werden soll. Die entsprechenden Vormeldungen für die Ausbaubeiträge sind bereits erfolgt. Die Einnahmen können im kommenden Jahr verbucht werden.

 

Seite 71 Kreuzweg

Herr Heckel fragt, wer nach der Kanalsanierung am Kreuzweg die Oberfläche herstellt.

Herr Rieger bestätigt, dass dies – wie durch die Selbstverwaltung beschlossen – nur durch die Stadtwerke erfolge.

 

Seite 72 Deckensanierung Bültsaal

Herr Heckel fragt, ob die Sanierung zwingend notwendig sei.

Herr Rieger erklärt, dass die Maßnahme eine Qualitätsverbesserung darstelle. Durch die Sanierung könne ein späterer Vollausbau um etwa 10 Jahre hinausgezögert werden.

Herr Günther ergänzt, dass die Straße etwa 1978 gebaut wurde. Mit der jetzt vorgesehenen Maßnahme könne sie weitere 10 bis 15 Jahre genutzt werden. Damit handle es sich um eine investive, langfristig wirksame Maßnahme.

Herr Rieger bestätigt, dass es sich um eine Investition und nicht um eine reine Unterhaltung handele.

 

Seite 73 Deckensanierung Steinkamp

Herr Rieger berichtet, dass im Steinkamp eine dünne Überziehdecke aufgebracht werden soll, um die Lebensdauer der Straße zu verlängern. Der Zustand ist derzeit unbefriedigend. Herr Brand hofft, dass dieses Verfahren als Modell auch an anderen Stellen angewendet werden kann.

Herr Kruschke fragt, ob die Maßnahme im gesamten Steinkamp oder nur im Schulbereich umgesetzt wird. Herr Rieger erklärt, dass sie sich auf den Schulbereich beschränkt.

 

Seite 75 Erstellung Hochwasser- und Küstenschutzkonzept

Herr von Hörsten fragt, ob es sich bei den 900.000 € ausschließlich um Planungskosten handele. Frau Weise bestätigt dies. Die Höhe richte sich nach den Investitionskosten gemäß HOAI.

 

Seite 79 Bauunterhaltung

Frau Weise erklärt, dass die Bauunterhaltungsansätze – mit Ausnahme des Bauamts und Bauhofs – nicht Bestandteil des Teilhaushalts 3 sind.

 

Herr Rieger fragt nach dem Hubsteiger. Herr Günther erläutert, dass dieser beim Bauhof im HH-Entwurf steht, jedoch versehentlich aus der Liste ausgeblendet wurde.

Herr Rieger ergänzt, dass der Hubsteiger mit 75.000 € für das Jahr 2026 eingeplant sei.

Herr Spieckermann fragt nach der Laufbahnbeleuchtung. Herr Rieger erklärt, dass es hierzu einen Antrag der CDU-Fraktion gegeben habe. Der Förderantrag wurde nur teilweise bewilligt – lediglich für die LED-Flutlichtanlage, nicht jedoch für die Laufbahnbeleuchtung.

Herr Günther weist darauf hin, dass auch die Anschaffung eines neuen Unimogs fälschlicherweise ausgeblendet wurde.

Herr Rieger ergänzt, dass ein neuer Unimog für den Bauhof erforderlich sei (Kosten ca. 230.000 €). Der alte Unimog soll aus Altersgründen verkauft werden (geschätzte Einnahme: 50.000 €).

Die Neuanschaffung sei wirtschaftlich, da somit hohe Reparaturkosten vermieden werden. Moderne Geräte und Zubehör, z.B. die neu angeschaffte Heckenschere würden mehrere Arbeitskräfte ersetzen können, die dann andere manuelle Tätigkeiten erledigen können.

Herr Weber fragt, ob das alte Fahrzeug bei seiner Robustheit vielleicht behalten werden könne.

Herr Rieger entgegnet, dass künftig hohe Reparaturkosten zu erwarten seien.

Herr Drechsler erkundigt sich nach der Investition für den Radweg Pelzerhaken und fragt, wann die Fahrspur erneuert werde. Außerdem weist er auf den schlechten Zustand des Radwegs in der Eutiner Straße in Richtung Bauhof hin.

Herr Rieger erklärt, dass es sich bei dem Radweg in der Eutiner Straße um eine Fördermaßnahme des LBV handele. Da der LBV die Maßnahme nicht umgesetzt habe, wurde das Geld zurückgegeben.

Die Abfädelung in Pelzerhaken soll demnächst umgesetzt werden.

 

Seite 79 – 86 Bauunterhaltung – alle Teilhaushalte

Frau Weise erläutert, dass sich die Bauunterhaltung auf die Gebäude der Ämter 1, 2 und 3 bezieht. Insgesamt sind hierfür 628.000 € vorgesehen. Die Summe verteilt sich auf Wartung, gesetzliche Aufgaben und notwendige Bauarbeiten. Die Ansätze können sich bei unvorhergesehenen Maßnahmen verschieben.

Der Betrag liegt deutlich unter dem, was ein vorausschauender Gebäudeeigentümer pro Quadratmeter zur Instandhaltung einplanen sollte. Derzeit können nur die notwendigsten Maßnahmen umgesetzt werden.

 


Beschluss:

Dem Teilhaushalt Amt 3 für das Jahr 2026, bestehend aus dem Teilergebnisplan und dem Teilfinanzplan mit dem Investitionsplan, mit dem in der Sitzung vorliegenden Austauschblatt „Vergleich Eckwerte zu Teilergebnishaushalt 2026“, wird zugestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1