Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein beschließt die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes 2025 in der vorliegenden Fassung als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß §1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.
Das Einzelhandelskonzept ist künftig bei der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen sowie bei der Beurteilung von Bauvorhaben nach §34 BauGB als Abwägungsgrundlage heranzuziehen.
16.10.2025 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein beschließt die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes 2025 in der vorliegenden Fassung als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.
Das Einzelhandelskonzept ist künftig bei der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen sowie bei der Beurteilung von Bauvorhaben nach § 34 BauGB als Abwägungsgrundlage heranzuziehen.