Abstimmungsergebnis:
Einstimmig:. Ja
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Erläuterung zum Ergebnisverwendungsbeschluss:
Gemäß des Ergebnisverwendungsbeschlusses soll 50% des Jahresüberschusses von 488.044,75 € an die Stadt ausgeschüttet werden.
Somit werden 244.022,38 € ausgeschüttet.
Die Ausschüttung erfolgt am 31. Oktober 2023 und wird wie folgt erbracht:
Der Jahresverlust der Abwassersparte von 259.371,01 € wird in den Verlustvortrag eingestellt.
Von dem danach verbleibenden Ergebnis von 747.415,76 € werden 244.022,38 € an die Stadt ausgeschüttet und 503.393,38 € in die Allgemeine Rücklage eingestellt.
Nachrichtlich:
Die Ausschüttung unterliegt der Kapitalertragsteuer von 15% zzgl. Solidaritätszuschlag.
Dabei ist der Gewinnanteil, der auf das hoheitliche Parken entfällt, nicht der Kapitalertragsteuer zu unterwerfen.
Dieser Anteil beträgt 32,6% (Ausschüttungsquote des um den Abwasserverlust bereinigten Ergebnisses) des Gewinns aus dem hoheitlichen Parken von rd. 37 T€.
Somit unterliegt ein anteiliger Ausschüttungsbetrag von rd. 12 T€ nicht der Kapitalertragsteuer.