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Tagesordnung - Sitzung des Stadtwerkeausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Stadtwerkeausschusses
Gremium: Stadtwerkeausschuss
Datum: Mo, 18.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:46 - 22:54 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Stadtwerke
Ort: Neubau - Neukoppel 2, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Verpflichtung der bürgerlichen Mitglieder des Ausschusses  
Enthält Anlagen
VO/3030/23  
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Niederschrift der Sitzung vom 08.05.2023  
SI/2695/23  
Ö 5  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 08.05.2023  
SI/2695/23  
Ö 6  
Bericht über die Umsetzung von Beschlüssen      
Ö 7  
Jahresabschluss der Stadtwerke Neustadt in Holstein 2022  
VO/3034/23  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

  1. Die Bilanz der Stadtwerke zum 31.12.2022 wird mit einer Bilanzsumme von 108.109.626,47 EURO festgestellt.

 

  1. Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2022 wird in den Gesamterträgen auf 30.796.867,04 EURO und im Aufwand auf 30.308.822,29 EURO und damit ein Ergebnis von 488.044,75 EURO festgestellt.

 

  1. Der Jahresgewinn in Höhe von 488.044,75 EURO wird an die Stadt Neustadt in Holstein ausgeschüttet.

 

  1. Dem Werkleiter Dr. Mark Jahn wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

 

 

   
    18.09.2023 - Stadtwerkeausschuss
    Ö 7 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

  1. Die Bilanz der Stadtwerke zum 31.12.2022 wird mit einer Bilanzsumme von 108.109.626,47 EURO festgestellt.

 

  1. Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2022 wird in den Gesamterträgen auf 30.796.867,04 EURO und im Aufwand auf 30.308.822,29 EURO und damit ein Ergebnis von 488.044,75 EURO festgestellt.

 

  1. Der Jahresgewinn in Höhe von 488.044,75 EURO wird zur Hälfte an die Stadt Neustadt in Holstein ausgeschüttet.

 

  1. Dem Werkleiter Dr. Mark Jahn wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig:. Ja

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

 

Erläuterung zum Ergebnisverwendungsbeschluss:

 

Gemäß des Ergebnisverwendungsbeschlusses soll 50% des Jahresüberschusses von 488.044,75 € an die Stadt ausgeschüttet werden.

 

Somit werden 244.022,38 € ausgeschüttet.

 

Die Ausschüttung erfolgt am 31. Oktober 2023 und wird wie folgt erbracht:

 

Der Jahresverlust der Abwassersparte von 259.371,01 € wird in den Verlustvortrag eingestellt.

Von dem danach verbleibenden Ergebnis von 747.415,76 € werden 244.022,38 € an die Stadt ausgeschüttet und 503.393,38 € in die Allgemeine Rücklage eingestellt.

Nachrichtlich:

 

Die Ausschüttung unterliegt der Kapitalertragsteuer von 15% zzgl. Solidaritätszuschlag.

 

Dabei ist der Gewinnanteil, der auf das hoheitliche Parken entfällt, nicht der Kapitalertragsteuer zu unterwerfen.

 

Dieser Anteil beträgt 32,6% (Ausschüttungsquote des um den Abwasserverlust bereinigten Ergebnisses) des Gewinns aus dem hoheitlichen Parken von rd. 37 T€.

 

Somit unterliegt ein anteiliger Ausschüttungsbetrag von rd. 12 T€ nicht der Kapitalertragsteuer.

 

Ö 8  
Informationen der Werkleitung      
Ö 9  
Fördermöglichkeiten für sogenannte Balkonkraftwerke; Antrag der FDP  
VO/3079/23  
Ö 10  
Anfragen und Verschiedenes; Mandatsniederlegung Herrn Albert Geusen-Rühle      
N 11     (nichtöffentlich)      
N 12     (nichtöffentlich)      
N 13     (nichtöffentlich)      
N 14     (nichtöffentlich)      
N 15     (nichtöffentlich)      
N 16     (nichtöffentlich)      
N 17     (nichtöffentlich)