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Auszug - Jahresabschluss der Stadtwerke Neustadt in Holstein 2022  

 
 
Sitzung des Stadtwerkeausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtwerkeausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 18.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:46 - 22:54 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Stadtwerke
Ort: Neubau - Neukoppel 2, 23730 Neustadt in Holstein
VO/3034/23 Jahresabschluss der Stadtwerke Neustadt in Holstein 2022
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Sachs, Elaine

Bericht:

 

Herr Geusen-Rühle führt in den Tagesordnungspunkt ein und übergibt das Wort an Herrn Lorenzen, Wirtschaftsprüfer der Firma EEP, der die Prüfungsergebnisse der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2022 für die Beteiligungs-, Infrastruktur- und Servicegesellschaft Neustadt in Holstein mbH sowie die Stadtwerke Neustadt in Holstein vorstellt. Er erläutert den Prüfungsauftrag, die Prüfungsdurchführung und die Prüfungsschwerpunkte sowie das Prüfungsergebnis mit der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Abschließend erklärt er, dass gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB die Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt habe und damit ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden könne.

 

Diskussion:

Der Stadtwerkeausschuss diskutiert, ob der Überschuss an die Stadt ausgezahlt werden oder zur Stärkung des Eigenkapitals bei den Stadtwerken verbleiben solle.

 

Der Vorsitzende spricht sich für eine vollständige Thesaurierung des Überschusses aus. Er betont, dass Wachstum der Bilanz und die damit nötige Aufstockung des Eigenkapitals, um eine Eigenkapitalquote von 30% zu erhalten.

Herr Schumacher vom Gemeindeprüfamt weist darauf hin, dass mindestens ein Anteil des Gewinnes an die Stadt ausgeschüttet werden solle. Hierbei könne man sich zum Beispiel an einer angemessenen Eigenkapitalverzinsung orientieren, wie es die Gemeindeordnung fordere.

 

Der Bürgermeister verweist auf die entsprechende Einnahmeposition im städtischen Haushalt. Die Einnahmen aus der Ausschüttung fehlten dann auf Seiten der Stadt. Gleichwohl habe das Land in einem Erlass eine hälftige Teilung des Überschusses ermöglicht, um eine ausreichende Eigenkapitalausstattung der Stadtwerke zu ermöglichen.

 

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Lorenzen, Herrn Dr. Jahn und Herrn Kempe für die Aufstellung des Jahresabschlusses sowie die Umsetzung der Jahresabschlussprüfung.

 

 

Herr Geusen-Rühle schlägt vor, den Beschlussvorschlag unter Ziffer 3 entsprechend anzupassen, sodass Ziffer 3 folgende Fassung erhalte:

 

Der Jahresgewinn in Höhe von 488.044,75 EURO wird zur Hälfte an die Stadt Neustadt in Holstein ausgeschüttet.“

 

Sodann stellt er den so geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 


Beschluss:

 

  1. Die Bilanz der Stadtwerke zum 31.12.2022 wird mit einer Bilanzsumme von 108.109.626,47 EURO festgestellt.

 

  1. Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2022 wird in den Gesamterträgen auf 30.796.867,04 EURO und im Aufwand auf 30.308.822,29 EURO und damit ein Ergebnis von 488.044,75 EURO festgestellt.

 

  1. Der Jahresgewinn in Höhe von 488.044,75 EURO wird zur Hälfte an die Stadt Neustadt in Holstein ausgeschüttet.

 

  1. Dem Werkleiter Dr. Mark Jahn wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig:. Ja

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

 

Erläuterung zum Ergebnisverwendungsbeschluss:

 

Gemäß des Ergebnisverwendungsbeschlusses soll 50% des Jahresüberschusses von 488.044,75 € an die Stadt ausgeschüttet werden.

 

Somit werden 244.022,38 € ausgeschüttet.

 

Die Ausschüttung erfolgt am 31. Oktober 2023 und wird wie folgt erbracht:

 

Der Jahresverlust der Abwassersparte von 259.371,01 € wird in den Verlustvortrag eingestellt.

Von dem danach verbleibenden Ergebnis von 747.415,76 € werden 244.022,38 € an die Stadt ausgeschüttet und 503.393,38 € in die Allgemeine Rücklage eingestellt.

Nachrichtlich:

 

Die Ausschüttung unterliegt der Kapitalertragsteuer von 15% zzgl. Solidaritätszuschlag.

 

Dabei ist der Gewinnanteil, der auf das hoheitliche Parken entfällt, nicht der Kapitalertragsteuer zu unterwerfen.

 

Dieser Anteil beträgt 32,6% (Ausschüttungsquote des um den Abwasserverlust bereinigten Ergebnisses) des Gewinns aus dem hoheitlichen Parken von rd. 37 T€.

 

Somit unterliegt ein anteiliger Ausschüttungsbetrag von rd. 12 T€ nicht der Kapitalertragsteuer.