Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3034/23  

 
 
Betreff: Jahresabschluss der Stadtwerke Neustadt in Holstein 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Sachs, Elaine
Beratungsfolge:
Stadtwerkeausschuss Entscheidung
18.09.2023 
Sitzung des Stadtwerkeausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2022 wurde von den Stadtwerken aufgestellt und wurde geprüft.

Im Vergleich mit dem Vorjahr ergeben sich folgende wesentliche Änderungen:

 

Die Bilanzsumme ist von 99.115 TEUR auf 108.110 TEUR angestiegen.

 

Die Gesamterträge des Unternehmens sind von 28.357 TEUR auf 30.797 TEUR angestiegen, die Aufwendungen sind von 28.241 TEUR auf 30.309 TEUR angestiegen.

 

Das resultierende Jahresergebnis ist somit von 116 TEUR auf 488 TEUR angestiegen.

 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Die Bilanz der Stadtwerke zum 31.12.2022 wird mit einer Bilanzsumme von 108.109.626,47 EURO festgestellt.

 

  1. Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2022 wird in den Gesamterträgen auf 30.796.867,04 EURO und im Aufwand auf 30.308.822,29 EURO und damit ein Ergebnis von 488.044,75 EURO festgestellt.

 

  1. Der Jahresgewinn in Höhe von 488.044,75 EURO wird an die Stadt Neustadt in Holstein ausgeschüttet.

 

  1. Dem Werkleiter Dr. Mark Jahn wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

hemmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

keine