Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3030/23  

 
 
Betreff: Verpflichtung der bürgerlichen Mitglieder des Ausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Aktenzeichen:120-11.01.01-1/2023-Hp
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Beteiligt:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten
Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas  3 Bauamt
   4 Stadtwerke Neustadt in Holstein
   5 Tourismus-Service
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Zur Kenntnis
05.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Zur Kenntnis
30.08.2023 
Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtwerkeausschuss Zur Kenntnis
18.09.2023 
Sitzung des Stadtwerkeausschusses zur Kenntnis genommen   
Tourismusausschuss Zur Kenntnis
07.09.2023 
Sitzung des Tourismusausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt:

Gemäß § 46 Abs. 6 GO werden die bürgerlichen Ausschussmitglieder von den Vorsitzenden der Ausschüsse durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet und in ihre Tätigkeit eingeführt. Die Vorsitzenden der Ausschüsse werden gebeten, entsprechend zu verfahren (auch bei anwesenden stellvertretenden bürgerlichen Mitgliedern).

 

Die Einführung hat zum Gegenstand, dass über die Rechte und Pflichten sowie die Arbeitsweise und Zuständigkeiten der Organe aufgeklärt wird.

 

 

Die Ausschussmitglieder haben insbesondere die folgenden Rechte und Pflichten:

 

Rechte:

- Freie Mandatsausübung (§ 32 Abs. 1 GO i.V.m. § 46 Abs. 6 GO)

- Entschädigung, Ersatz von Sachschäden (§ 24 GO)

- ndigungsschutz, Freizeitgewährung (§ 24a GO)

- Vertretung der Stadt in Vereinigungen (§ 25 GO)

- Teilnahme, Wortverlangen und Antragstellung in öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen der Ausschüsse 46 Abs. 9 und 45 a Abs. 3 GO)

- Kontrollrecht (§ 30 GO)

- Mitwirkung in der Fraktion (§ 32a GO)

 

Pflichten:

- Sitzungsteilnahme (§ 32 Abs. 2 GO i.V.m. § § 46 Abs. 6 GO)

- Verschwiegenheitspflicht (§ 21 Abs. 2 bis 5 GO)

- Beachtung der Ausschlussgründe 22 GO)

- Treuepflicht (§ 23 Abs. 1 GO)

- Mitteilung des Berufs sowie anderer vergüteter oder ehrenamtlicher Tätigkeiten (§ 32 Abs. 4 GO)

 

Online stehen auf der Internetseite der Stadt Neustadt in Holstein bzw. im Dokumentenbereich des Ratsinformationssystems zur Verfügung:

- eine Sammlung des städtischen Ortsrechts - www.stadt-neustadt.de/ortsrecht

- Hauptsatzung, Entschädigungssatzung, Geschäftsordnung, Grundsätze des Berichtswesens, Ausführungen zum Mitwirkungsvervot nach § 22 GO und die der Vorlage anliegende Übersicht der Rechte und Pflichten sind zudem im Dokumentenbereich des Ratsinformationssystems zu finden - https://ris.stadt-neustadt.eu/ri

- alle Sitzungsunterlagen, bereitgestellt über das Ratsinformationssystem

 

Gegen die Verletzung ihnen zustehender Mitgliedschafts- und Mitwirkungsrechte können sich Ausschussmitglieder mit einer Klage im Kommunalverfassungsstreitverfahren wehren. Das unentschuldigte Fernbleiben bei Sitzungen eines Ausschusses stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach § 134 Abs. 1 Nr. 3 GO geahndet werden kann.

 

 

Zur Vorbereitung der Veröffentlichung von Berufen sowie anderen vergüteten oder ehrenamtlichentigkeiten, soweit diese für die Ausübung des Mandats von Bedeutung sein können, werden die bürgerlichen Ausschussmitglieder gebeten, dem Bürgervorsteher über die Verwaltung den anliegenden Vordruck „Angaben über Berufe“ spätestens 14 Tage nach ihrer Verpflichtung ausgefüllt und unterschrieben zuzuleiten.

 

 


Beschlussvorschlag:

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

- Übersicht Rechte und Pflichten von Gremienmitgliedern

- Abfrage Berufe und ehrenamtl. Tätigkeiten

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersicht Rechte und Pflichten von Gremienmitgliedern (246 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Abfrage Berufe und Tätigkeiten (27 KB)