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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Datum: Do, 12.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:19 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 26.06.2019  
SI/1977/19  
Ö 3  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 26.06.2019  
SI/1977/19  
Ö 4  
Bericht über die Umsetzung von Beschlüssen      
Ö 5  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 5.1  
Ausbau Kirchhofsallee      
Ö 6  
1. Änderung B-Plan Nr. 55 (Am Kiebitzberg), hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2293/19  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

 

1. Kreis Ostholstein vom 28.06.2019:

Der Bebauungsplan Nr. 55 ist am 15.07.2006 rechtskräftig geworden. Dem Kreis Osthol-

stein wurde bereits ein Exemplar des Planes und der Begründung zugesandt.

Die Vorsorgegrundsätze der §§ 1, 4 und 7 des Bundesbodenschutzgesetzes betreffen

keine Inhalte des Bebauungsplanes. Sie sind bei der Durchführung der Baumaßnahmen

zu beachten.

 

Die Auflage zum Thema „Abfall“ wird in die Begründung aufgenommen.

 

Die Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung werden in die Begründung aufgenommen.

 

Die Angaben der Brandschutzdienststelle werden in die Begründung aufgenommen.

 

2. Seniorenbeirat der Stadt Neustadt in Holstein vom 25.06.2019:

Die Stellungnahme des Seniorenbeirates wird dahingehend berücksichtigt, dass nördlich des Knicks an dem Weg „Am Kiebitzberg“ ein Gehrecht zu Gunsten der Öffentlichkeit festgesetzt wird. So ist es den Eltern, die auf der Stellplatzanlage des Klinikums parken, möglich, ihre Kinder zur Krippe zu bringen, ohne die Fahrbahn queren zu müssen. Außerdem können die Bewohner/innen und Mitarbeiter/innen des DANA-Seniorenzentrums diesen Weg zur Bushaltestelle an der Pelzerhakener Straße nutzen.

 

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

 

 -----

 

c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

 

 -----

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 für das Gebiet „Am Kiebitzberg“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB hinzuweisen.

 

Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf 2 Wochen verkürzt.  

   
    12.09.2019 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:  

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

 

1. Kreis Ostholstein vom 28.06.2019:

Der Bebauungsplan Nr. 55 ist am 15.07.2006 rechtskräftig geworden. Dem Kreis Osthol-

stein wurde bereits ein Exemplar des Planes und der Begründung zugesandt.

Die Vorsorgegrundsätze der §§ 1, 4 und 7 des Bundesbodenschutzgesetzes betreffen

keine Inhalte des Bebauungsplanes. Sie sind bei der Durchführung der Baumaßnahmen

zu beachten.

 

Die Auflage zum Thema „Abfall“ wird in die Begründung aufgenommen.

 

Die Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung werden in die Begründung aufgenommen.

 

Die Angaben der Brandschutzdienststelle werden in die Begründung aufgenommen.

 

2. Seniorenbeirat der Stadt Neustadt in Holstein vom 25.06.2019:

Die Stellungnahme des Seniorenbeirates wird dahingehend berücksichtigt, dass nördlich des Knicks an dem Weg „Am Kiebitzberg“ ein Gehrecht zu Gunsten der Öffentlichkeit festgesetzt wird. So ist es den Eltern, die auf der Stellplatzanlage des Klinikums parken, möglich, ihre Kinder zur Krippe zu bringen, ohne die Fahrbahn queren zu müssen. Außerdem können die Bewohner/innen und Mitarbeiter/innen des DANA-Seniorenzentrums diesen Weg zur Bushaltestelle an der Pelzerhakener Straße nutzen.

 

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

 

-----

 

c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

 

 -----

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 für das Gebiet „Am Kiebitzberg“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB hinzuweisen.

 

Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf 2 Wochen verkürzt.  

 

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Seite 1

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 8  Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

 

 

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Seite 1

   
    26.09.2019 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 27 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:  

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

 

1. Kreis Ostholstein vom 28.06.2019:

Der Bebauungsplan Nr. 55 ist am 15.07.2006 rechtskräftig geworden. Dem Kreis Ostholstein wurde bereits ein Exemplar des Planes und der Begründung zugesandt.

Die Vorsorgegrundsätze der §§ 1, 4 und 7 des Bundesbodenschutzgesetzes betreffen keine Inhalte des Bebauungsplanes. Sie sind bei der Durchführung der Baumaßnahmen zu beachten.

 

Die Auflage zum Thema „Abfall“ wird in die Begründung aufgenommen.

 

Die Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung werden in die Begründung aufgenommen.

 

Die Angaben der Brandschutzdienststelle werden in die Begründung aufgenommen.

 

2. Seniorenbeirat der Stadt Neustadt in Holstein vom 25.06.2019:

Die Stellungnahme des Seniorenbeirates wird dahingehend berücksichtigt, dass nördlich des Knicks an dem Weg „Am Kiebitzberg“ ein Gehrecht zu Gunsten der Öffentlichkeit festgesetzt wird. So ist es den Eltern, die auf der Stellplatzanlage des Klinikums parken, möglich, ihre Kinder zur Krippe zu bringen, ohne die Fahrbahn queren zu müssen. Außerdem können die Bewohner/innen und Mitarbeiter/innen des DANA-Seniorenzentrums diesen Weg zur Bushaltestelle an der Pelzerhakener Straße nutzen.

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

-----

 

c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

-----

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 für das Gebiet „Am Kiebitzberg“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB hinzuweisen.

 

Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf 2 Wochen verkürzt.

 

 

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Seite 1

Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung):

gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 40

davon anwesend: 32

Ja-Stimmen: 32 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0

 

Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

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Seite 1

Ö 7  
Neubau Verwaltungsgebäude      
Ö 8  
Widmung der Straßen und Wege im Baugebiet "Südlicher Lübscher Mühlenberg" und 3. Änderung der Straßenreinigungssatzung (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2252/19  
Ö 9  
Neufassung der Straßenreinigungssatzung hier: Beschluss des Satzungstextes (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2283/19  
Ö 10  
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Entwicklung der Hafenwestseite hier: Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2276/19  
Ö 11  
Anfragen und Verschiedenes      
Ö 11.1  
Workshop am 24.09.2019      
Ö 11.2  
Neubebauung Hochtorstraße/Hören      
               

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2019.09_Umsetzung von Beschlüssen (371 KB)