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Auszug - 1. Änderung B-Plan Nr. 55 (Am Kiebitzberg), hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:19 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2293/19 1. Änderung B-Plan Nr. 55 (Am Kiebitzberg),
hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Herr Heckel erklärt, dass es sich um die erneute Auslegung des B-Planes Nr. 55 handelt.

Frau Weise ergänzt, dass die Planungsabteilung im Gespräch mit der Schön-Klinik folgende Lösung für eine fußläufige Verbindung gefunden hat. Den Bewohnern der DANA-Seniorenresidenz, die die Bushaltestelle erreichen wollen bzw. den Eltern mit Kindergarten-Kindern wird zunächst ein Gehrecht in der Fahrzeuggasse zwischen den PKW eingeräumt. Wenn der Parkplatz künftig entfallen sollte, ist ein separater Fußweg zu bauen. Anschließend verliest Frau Weise den Abwägungsvorschlag zur Stellungnahme des Seniorenbeirates.

Herr Heckel wundert sich, dass einerseits der Bau eines Fußweges nicht verlangt werden kann, aber andererseits 4 Knickdurchbrüche benötigt werden.

Herr Weber führt aus, dass dem Klinikum der Wunsch des Ausschusses nach Reduzierung der Knickdurchbrüche vorgetragen werden sollte.

Herrn Dr. Pasenau ist es wichtig, dass Ausgleichsmaßnahmen für verloren gegangene Knickstrukturen auf dem Gelände des Klinikums durchgeführt werden.

Herr Dr. Heuvels möchte wissen, wie der Sinneswandel der Vertreter des Klinikums zu erklären ist.

Frau Weise erklärt, dass mit der möglichen Dauer des B-Planverfahrens argumentiert wurde und mit der Regelung zum Gehrecht ein Kompromiss gefunden wurde.

Herr Greve und Herr Dr. Pasenau sind übereinstimmend der Auffassung, dass für die Knickdurchbrüche ca. 50 m Ersatzknick anzulegen sind.

Herr Geusen-Rühle möchte wissen, wer die Ausgleichsmaßnahmen bezahlen muss.

Frau Weise antwortet, dass Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen grundsätzlich vom Grundstückseigentümer bzw. vom Investor zu erbringen sind.

Herr Rieger ergänzt, dass Bauleitplanung eine Angebotsplanung ist, bei der Ersatzknicks nicht bereits im B-Plan verortet werden müssen. Knickdurchbrüche bedürften im Übrigen der Zustimmung der UNB, da es sich um ein gesetzlich geschütztes Biotop handelt.

Herr Weber sieht den erzielten Kompromiss als ein erfolgreiches Beispiel des Gebens und Nehmens zwischen der Stadt Neustadt in Holstein und dem Klinikum an.

 

 

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Beschluss:  

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

 

1. Kreis Ostholstein vom 28.06.2019:

Der Bebauungsplan Nr. 55 ist am 15.07.2006 rechtskräftig geworden. Dem Kreis Osthol-

stein wurde bereits ein Exemplar des Planes und der Begründung zugesandt.

Die Vorsorgegrundsätze der §§ 1, 4 und 7 des Bundesbodenschutzgesetzes betreffen

keine Inhalte des Bebauungsplanes. Sie sind bei der Durchführung der Baumaßnahmen

zu beachten.

 

Die Auflage zum Thema „Abfall“ wird in die Begründung aufgenommen.

 

Die Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung werden in die Begründung aufgenommen.

 

Die Angaben der Brandschutzdienststelle werden in die Begründung aufgenommen.

 

2. Seniorenbeirat der Stadt Neustadt in Holstein vom 25.06.2019:

Die Stellungnahme des Seniorenbeirates wird dahingehend berücksichtigt, dass nördlich des Knicks an dem Weg „Am Kiebitzberg“ ein Gehrecht zu Gunsten der Öffentlichkeit festgesetzt wird. So ist es den Eltern, die auf der Stellplatzanlage des Klinikums parken, möglich, ihre Kinder zur Krippe zu bringen, ohne die Fahrbahn queren zu müssen. Außerdem können die Bewohner/innen und Mitarbeiter/innen des DANA-Seniorenzentrums diesen Weg zur Bushaltestelle an der Pelzerhakener Straße nutzen.

 

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

 

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c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

 

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Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 für das Gebiet „Am Kiebitzberg“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB hinzuweisen.

 

Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf 2 Wochen verkürzt.  

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 8  Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

 

 

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