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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 07.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:33 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Mitteilungen des Bürgervorstehers hier: Jahresabschlussessen und Dezembersitzung      
Ö 4     Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 4.1  
Sozialer Wohnungsbau Oldenburger Straße 34      
Ö 4.2  
Sozialer Wohnungsbau Lüb'scher Mühlenberg      
Ö 4.3  
Ablesung durch die Stadtwerke Neustadt in Holstein      
Ö 5  
Niederschrift der Sitzung vom 26.09.2019  
SI/1560/19  
Ö 6  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 26.09.2019  
SI/1560/19  
Ö 7  
Geschäftsordnung des Hauptausschusses (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/2251/19  
Ö 8  
11. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)
Enthält Anlagen
VO/2300/19  
Ö 9  
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 (Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg), hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2304/19  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Der Bebauungsplan Nr. 90 für das Gebiet „Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg“ (s. Geltungsbereich) soll im vereinfachten Verfahren wie folgt geändert werden:

Auf der Grünfläche am Ostring soll die Unterbringung des Ruhenden Verkehrs ermöglicht werden. Die Baugrenzen sollen so geändert werden, dass im WA-1a-Gebiet ein großer ruhiger, verkehrsfreier und begrünter Freiraum entstehen kann.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

 

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. 

   
    24.10.2019 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:  

1. Der Bebauungsplan Nr. 90 für das Gebiet „Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg“ (s. Geltungsbereich) soll im vereinfachten Verfahren wie folgt geändert werden:

Auf der Grünfläche am Ostring soll die Unterbringung des Ruhenden Verkehrs ermöglicht werden. Die Baugrenzen sollen so geändert werden, dass im WA-1a-Gebiet ein großer ruhiger, verkehrsfreier und begrünter Freiraum entstehen kann.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

 

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen:0

 

 

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    07.11.2019 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:  

1. Der Bebauungsplan Nr. 90 für das Gebiet „Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg“ (s. Geltungsbereich) soll im vereinfachten Verfahren wie folgt geändert werden:

Auf der Grünfläche am Ostring soll die Unterbringung des Ruhenden Verkehrs ermöglicht werden. Die Baugrenzen sollen so geändert werden, dass im WA-1a-Gebiet ein großer ruhiger, verkehrsfreier und begrünter Freiraum entstehen kann.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

 

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

 

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Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung):

gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 40

davon anwesend: 36

Ja-Stimmen: 36 Nein-Stimmen: 0  Stimmenthaltungen: 0

 

Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

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Ö 10     Anfragen und Verschiedenes      
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Terminvorschau der Gleichstellungsbeauftragten      
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