Beschluss:
1. Der Bebauungsplan Nr. 90 für das Gebiet „Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg“ (s. Geltungsbereich) soll im vereinfachten Verfahren wie folgt geändert werden:
Auf der Grünfläche am Ostring soll die Unterbringung des Ruhenden Verkehrs ermöglicht werden. Die Baugrenzen sollen so geändert werden, dass im WA-1a-Gebiet ein großer ruhiger, verkehrsfreier und begrünter Freiraum entstehen kann.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.
4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot
Seite 1