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Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 (Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg), hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:33 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2304/19 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 (Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg),
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel erläutert die Vorlage und lässt den Änderungsbereich projizieren.

 

Bürgerbeteiligung:

keine

 

Diskussion:

Herr Reichert blickt auf die Wünsche nach öffentlich gefördertem Wohnraum und die schwierige Investorensuche zurück und führt an, dass die BGN-Fraktion der Änderung des Bebauungsplans zustimmen werde.

 

 

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Beschluss:  

1. Der Bebauungsplan Nr. 90 für das Gebiet „Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg“ (s. Geltungsbereich) soll im vereinfachten Verfahren wie folgt geändert werden:

Auf der Grünfläche am Ostring soll die Unterbringung des Ruhenden Verkehrs ermöglicht werden. Die Baugrenzen sollen so geändert werden, dass im WA-1a-Gebiet ein großer ruhiger, verkehrsfreier und begrünter Freiraum entstehen kann.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

 

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

 

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Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung):

gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 40

davon anwesend: 36

Ja-Stimmen: 36 Nein-Stimmen: 0  Stimmenthaltungen: 0

 

Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

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