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Vorlage - VO/2304/19  

 
 
Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 (Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg),
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Vorberatung
24.10.2019 
gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses und des Stadtwerkeausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
07.11.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr. 90 wurde in den Jahren 2018 / 2019 aufgestellt. Der Investor des WA-1a-Gebietes hat nunmehr festgestellt, dass nicht alle erforderlichen Stellplätze für die geplante Anzahl der Wohnungen auf dem Grundstück unterzubringen sind. Daher sollen diese im Bereich der am Ostring ausgewiesenen Grünfläche realisiert werden, wobei sie optisch bestmöglich in der Geländemodellierung und Eingrünung verschwinden sollen. Außerdem ist eine andere Stellung der Baukörper (Baugrenzen) gewünscht, so dass ein großer, ruhiger, verkehrsfreier und begrünter Freiraum zwischen den Gebäuden entstehen kann. Dieses Konzept wird in der PUBA-Sitzung von dem Architekten vorgestellt. Um es verwirklichen zu können, ist die Änderung des B-Planes erforderlich.

 

Wegen der Einheitlich des Konzeptes für den Ruhenden Verkehr im Streifen am Ostring sollen auch das südlich angrenzende WA-Gebiet und das WA-4-Gebiet in die 1. Änderung des B-Planes einbezogen werden. 

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Beschlussvorschlag:

1. Der Bebauungsplan Nr. 90 für das Gebiet „Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg“ (s. Geltungsbereich) soll im vereinfachten Verfahren wie folgt geändert werden:

Auf der Grünfläche am Ostring soll die Unterbringung des Ruhenden Verkehrs ermöglicht werden. Die Baugrenzen sollen so geändert werden, dass im WA-1a-Gebiet ein großer ruhiger, verkehrsfreier und begrünter Freiraum entstehen kann.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

 

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:  X

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

Die Kosten für die B-Plan-Änderung übernimmt der Investor des WA-1a-Gebietes.

 

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Anlage/n:

Geltungsbereich 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich B_90_1_Gelt_Ber (629 KB) PDF-Dokument (507 KB)