Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Bereits während der verwaltungsseitigen Vorbereitung der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Juni 2018 mit der Neufassung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse, der Änderung der Entschädigungssatzung und der Änderung der Hauptsatzung wurde die aktuelle Geschäftsordnung des Hauptausschusses auf einen Änderungsbedarf hin analysiert. Weitergehende Tätigkeiten wurden zu dem Zeitpunkt jedoch aus Zeitgründen verworfen. Dieses soll jetzt nachgeholt werden.
Zur Historie der in der Stadt Neustadt in Holstein geltenden Geschäftsordnung für den Hauptausschuss sei erwähnt, dass diese in den ersten Entwürfen etwa 1995 aus der Geschäftsordnung für den Magistrat entstanden ist. Regelungsbedürftige Inhalte für den neuen Hauptausschuss wurden hieraus übernommen, andere Bestandteile entsprechend der Neuregelung der Gemeindeverfassung (Stellung der Stadträte, Nichtöffentlichkeit der Sitzungen im Bürgermeister-Dienstzimmer, Anwesenheitsrechte der Stadtverordneten usw.) nach und nach verworfen.
Zuletzt wurde die Geschäftsordnung für den Hauptausschuss nach Vorberatung am 16.03.2016, TOP 5 (VO/1501/16), in der Stadtverordnetenversammlung am 28.04.2016, TOP 12 (VO/1501/16-1), mit Anpassungen an die Normierungen der Gemeindeordnung geändert und beschlossen.
Betrachtet man die Änderungshistorie und vergleicht die aktuellen Inhalte der Geschäftsordnung des Hauptausschusses mit der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse, lässt sich feststellen, dass für jeden Passus Regelungen bereits parallel vorhanden sind bzw. sich bereits aus den Rechtsnormen der Gemeindeordnung ergeben. Ungeachtet der kommunalrechtlich hervorgehobenen Stellung des Hauptausschusses mit seinen gesetzlichen und übertragenen Aufgaben sind alle Bereiche der inneren Angelegenheiten bereits an anderer Stelle berücksichtigt.
Die Verwaltung empfiehlt aus Gründen der Verfahrensvereinfachung die Aufhebung der Geschäftsordnung für den Hauptausschuss. Die Stadtverordnetenversammlung hat mit ihrer auch für die Ausschüsse geltende Geschäftsordnung bereits vollumfänglich die inneren Angelegenheiten geregelt. Eine zusätzliche Geschäftsordnung scheint obsolet. Auf die anliegende Übersicht der Inhalte wird verwiesen. Beschlussvorschlag:Die Geschäftsordnung des Hauptausschusses wird durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Aufstellung paralleler Inhalte der Hauptausschussgeschäftsordnung mit Fundstellen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||