Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der umlagefähige Aufwand der kostenrechnenden Einrichtung „Straßenreinigung“ ist aus Gebühren zu finanzieren.
Seit 2015 werden pro lfd. Straßenfrontmeter konstant 1,80 € Straßenreinigungsgebühr erhoben. Die diesjährige Gebührenbedarfsberechnung (siehe Anlage) ergab einen Gebührensatz von 1,93 €.
Das Ergebnis resultiert größtenteils aus dem verhältnismäßig strengen Winter 2018. Dadurch kam es zu einer Unterdeckung von 44.831,19 €, die über die folgenden drei Jahre je zu einem Drittel von 14.943,73 € ausgeglichen werden.
Außerdem wurden in der Kalkulation folgende Änderungen vorgenommen:
- Die Berücksichtigung der Kosten für die Papierkorbentleerung ist rechtlich sehr umstritten. Diese Kosten fließen künftig nicht mehr mit ein.
- Lt. Gemeindeprüfungsamt gehören die Kosten der Winterdienstbereitschaft des Bauhofs in die Kalkulation. Diese wurden daher mit aufgenommen.
Im kommenden Jahr entstehende Über- oder Unterdeckungen werden in den nächsten drei Jahren ausgeglichen. Würde die Gebühr allerdings auf einen Satz unterhalb der kalkulierten Gebühr festgesetzt werden, handelt es sich um eine politisch gewollte Unterdeckung. Dieses Defizit stellt keine gebührenfähige Kostenunterdeckung dar. Es wäre aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren und könnte nicht in den Folgejahren ausgeglichen werden.
Daher wird vorgeschlagen, den Gebührensatz für 2020 auf 1,93 € festzusetzen. Hierzu ist eine Satzungsänderung erforderlich.
Beschlussvorschlag:Die 11. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Neustadt in Holstein (Straßenreinigungsgebührensatzung) wird beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Kalkulation 2020 11. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung
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