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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Niederschrift der Sitzung vom 15.03.2018 |
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SI/1442/18 |
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Ö 3 |
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Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 15.03.2018 |
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SI/1442/18 |
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Ö 4 |
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Bericht über die Umsetzung von Beschlüssen |
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Ö 5 |
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Mitteilung der Verwaltung |
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Ö 5.1 |
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Hochbauabteilung des Stadtbauamtes |
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Ö 5.2 |
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Bebauungsplan Nr. 90 (Nördlicher Lübscher Mühlenberg) |
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Ö 5.3 |
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Tiefbaumaßnahme Teufelsberg |
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Ö 5.4 |
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Bauarbeiten in Pelzerhaken (Birkenweg, Eschenweg) |
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Ö 5.5 |
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Tiefbauarbeiten in der Straße "Am Heisterbusch" |
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Ö 5.6 |
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Baumßnahme Reiferstraße |
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Ö 6 |
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34. Änderung des F-Planes (Franck´sche Tannen),
hier: abschließender Beschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber) |
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VO/1895/18 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 34. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der Anlage (Abwägung) ergibt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen. 2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 34. Änderung des F-Planes. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 34. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfasenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung/Aktuelle-Bauleitpläne“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. |
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29.05.2018 - Bau- und Planungsausschuss |
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Ö 6 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 34. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der Anlage (Abwägung) ergibt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen. 2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 34. Änderung des F-Planes. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 34. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfasenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung/Aktuelle-Bauleitpläne“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
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29.05.2018 - Umwelt- und Verkehrsausschuss |
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Ö 6 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 34. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der Anlage (Abwägung) ergibt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen. 2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 34. Änderung des F-Planes. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 34. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfasenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung/Aktuelle-Bauleitpläne“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
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21.06.2018 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein |
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Ö 19 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 34. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der Anlage (Abwägung) ergibt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen. 2.Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 34. Änderung des F-Planes. 3.Die Begründung wird gebilligt. 4.Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 34. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfasenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/ Stadtbauamt/ Stadtplanung/ Aktuelle-Bauleitpläne“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
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Ö 7 |
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B-Plan Nr. 86 (Franck´sche Tannen),
hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber) |
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VO/1896/18 |
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Ö 8 |
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Bebauungsplan Nr. 91 (Am Kasbern-Rehm),
hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber) |
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VO/1937/18 |
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Ö 9 |
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Ersatzneubau Verwaltungsgebäude |
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VO/1973/18 |
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Ö 10 |
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Anfragen und Verschiedenes |
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Ö 10.1 |
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Gründstück in der Brückstraße |
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Ö 10.2 |
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Verunreinigung in der Hochtorstraße durch Zigarettenkippen |
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Ö 10.3 |
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Wohnmobilplatz in Rettin |
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Ö 10.4 |
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Defekte Leuchten in Pelzerhaken |
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Ö 10.5 |
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Auswertung der Geschwindigkeits-Messtafel am Ostring |
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Ö 10.6 |
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Küstenschutz - Geotextil |
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Ö 10.7 |
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Kosten für die Planung des Wohnmobilplatzes in Rettin |
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N 11 |
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(nichtöffentlich) |
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