§ 3 Absatz 5 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse der Stadt Neustadt in Holstein wird wie folgt geändert:
(5) Einladungen und Sitzungsunterlagen der Ausschüsse werden fristgerecht in Papierform lediglich an Ausschussmitglieder sowie an die Fraktionsvorsitzenden und die Bürgervorsteherin oder den Bürgervorsteher versandt, soweit diese nicht am papierlosen Sitzungsdienst teilnehmen. Allen anderen Stadtverordneten und bürgerlichen Mitgliedern sind die Inhalte fristgerecht in elektronischer Form im Ratsinformationssystem zur Verfügung zu stellen.
19.09.2018 - Hauptausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
§ 3 Absatz 5 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse der Stadt Neustadt in Holstein wird wie folgt geändert:
(5) Einladungen und Sitzungsunterlagen der Ausschüsse werden fristgerecht in Papierform lediglich an Ausschussmitglieder sowie an die Fraktionsvorsitzenden und die Bürgervorsteherin oder den Bürgervorsteher versandt, soweit diese nicht am papierlosen Sitzungsdienst teilnehmen. Allen anderen Stadtverordneten und bürgerlichen Mitgliedern sind die Inhalte fristgerecht in elektronischer Form im Ratsinformationssystem zur Verfügung zu stellen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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08.11.2018 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
§ 3 Absatz 5 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse der Stadt Neustadt in Holstein wird wie folgt geändert:
(5) Einladungen und Sitzungsunterlagen der Ausschüsse werden fristgerecht in Papierform lediglich an Ausschussmitglieder sowie an die Fraktionsvorsitzenden und die Bürgervorsteherin oder den Bürgervorsteher versandt, soweit diese nicht am papierlosen Sitzungsdienst teilnehmen. Allen anderen Stadtverordneten und bürgerlichen Mitgliedern sind die Inhalte fristgerecht in elektronischer Form im Ratsinformationssystem zur Verfügung zu stellen.