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Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für 2018 wird nebst Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um
vermindert um
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
gegenüber bisher
nunmehr festgesetzt auf
1.
im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen und Ausgaben
460.700€
33.671.700€
34.122.400€
2.
im Vermögenshaushalt
2.831.100€
8.509.800€
11.340.900€
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen
von bisher
6.915.600€
auf
7.504.700€
der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-ermächtigungen
795.000€
5.664.300€
Beschluss:
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
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