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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 26.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:52 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Ehrung von Stadtverordneten      
Ö 4     Mitteilungen des Bürgervorstehers      
Ö 4.1  
Terminvorschau      
Ö 4.2  
Sitzungsrückblick zur Wahlzeit      
Ö 5     Mitteilungen der Bürgermeisterin      
Ö 5.1  
Terminvorschau      
Ö 5.2  
Radweg Rettin      
Ö 6  
Niederschrift der Sitzung vom 22.02.2018  
SI/1416/18  
Ö 7  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 22.02.2018  
SI/1416/18  
Ö 8  
Führung der Kameradschaftskasse hier: Kenntnisnahme der Einnahme- und Ausgaberechnung 2017 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/1926/18  
Ö 9  
Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten ab 01.08.2018 (Bericht StvV: Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel)
Enthält Anlagen
VO/1933/18  
Ö 10  
Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe über 15.000 € - Baukostenzuschuss an den Kinderschutzbund zur Einrichtung einer Krippe (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/1934/18  
Ö 11  
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe über 15.000 € - Mehrkosten bei der Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
VO/1935/18  
Ö 12  
Erlass einer "Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen"  
Enthält Anlagen
VO/1943/18  
Ö 13  
Enthält Anlagen
gemeinsamer Antrag der CDU-, BGN- und B'90/GRÜNEN-Fraktion: Standortentscheidung für das neue Verwaltungsgebäude      
Ö 14  
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 "Am hohen Ufer", hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1918/18  
Ö 15  
Bebauungsplan Nr. 82 (Beiderseits der Straße "Am Heisterbusch"), hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)
Enthält Anlagen
VO/1920/18  
Ö 16  
1. Änderung B-Plan Nr. 83 (Südlicher Lübscher Mühlenberg), hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1851/17  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 83 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft. Wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 für das Gebiet „Eingangsbereich Südlicher Lübscher Mühlenberg“ , bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teoil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.   

   
    08.11.2017 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:  

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 83 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft. Wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 für das Gebiet „Eingangsbereich Südlicher Lübscher Mühlenberg“ , bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teoil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.   

 

 

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Seite 1

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 1

 

 

 

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    26.04.2018 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:  

1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 83 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft. Wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 für das Gebiet „Eingangsbereich Südlicher Lübscher Mühlenberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.Die Begründung wird gebilligt.

 

4.Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.   

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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Ö 17  
Anfragen und Verschiedenes      
N 18     (nichtöffentlich)      
N 19     (nichtöffentlich)      
N 20     (nichtöffentlich)      
N 20.1     (nichtöffentlich)      
N 20.2     (nichtöffentlich)      
N 20.3     (nichtöffentlich)      
N 20.4     (nichtöffentlich)      
N 20.5     (nichtöffentlich)      
N 20.6     (nichtöffentlich)      
               

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich zu TOP 1 und 13: gemeins. Fraktionsantrag CDU/BGN/GRÜNE: Standortentscheidung für das neue Verwaltungsgebäude (102 KB)