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Auszug - Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten ab 01.08.2018  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:52 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1933/18 Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten ab 01.08.2018
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Fenner, Sander

Bericht:

Die Vorsitzende des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel erläutert ausführlich die Vorlage und berichtet von den Ergebnissen des Arbeitskreises sowie von der Vorberatung im Ausschuss.

 

Bürgerbeteiligung:

keine

 

Diskussion:

Herr Schmidt lobt die gute Ausarbeitung der Vorlage. Er betont, dass die Stadt Neustadt in Holstein ihre Rolle als attraktiver Familienstandort mit der Beibehaltung der Gebührenhöhe unterstreiche. Dem Arbeitskreis sei der Spagat zwischen Elterninteressen und dem Interesse der Stadt, die Haushaltslage zu beachten, mit der vorliegenden Neufassung hervorragend gelungen. Die Stadt hebe sich mit den nach wie vor weit von den von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände des Landes Schleswig-Holstein empfohlenen Elternanteilen von den Umlandgemeinden ab und zeige so einen Standortvorteil auf. Mit Blick auf die Neuregelung der Kindertagesstättenfinanzierung des Landes, bis 2020 sollen zusätzlich 184 Mio. € bereitgestellt werden, spricht er von einer der wichtigsten Aufgaben der Legislaturperiode. Die CDU-Fraktion definiere den vorliegenden Satzungsentwurf als bezahlbares, arbeitnehmerfreundliches und bedarfsgerechtes Betreuungsangebot und werde ihm zustimmen. Herr Schmidt ruft anlässlich der Thematisierung dieser Inhalte im Kommunalwahlkampf einer Partei in Erinnerung, dass die zurückliegenden Beschlussfassungen zu den Kindertagesstättengebühren stets einstimmig gefasst worden seien; dies dokumentiere einen unschönen Politikstil.

 

Frau Giszas unterstreicht die von Herrn Schmidt getätigte Aussage zur unangemessenen Thematisierung der Kindertagesstätten im Kommunalwahlkampf. Die bedarfsorientierten Betreuungsangebote der städtischen Einrichtungen hält sie vor allem für Eltern, die im Medizin- und Gesundheitswesen berufstätig sind, für sinnvoll. Die vollständige Umsetzung der langjährigen Forderungen der SPD zur landesseitigen Entlastung bei den Betreuungskosten bis hin zur vollständigen Erstattung der Kita-Kosten sehe sie noch in weiter Ferne. Die vom Land angestrebte Qualitätssteigerung der Kinderbetreuung wurde in den städtischen Tagesstätten stets erreicht. Die dafür benötigten Investitionen und Personalkosten zahlen sich auch für die Stadt aus, da in die Zukunft der Kinder investiert werde. Ziel müsse es jedoch sein, dass alle Neustädter Eltern sich eine Kindertagesbetreuung leisten können. Auch die SPD-Fraktion werde dem Satzungsentwurf zustimmen.

 

Herr Dr. Böckenhauer hält es für wichtig, dass die Stadtverordnetenversammlung in dieser Thematik einstimmig beschließe. Die Fraktion B‘90/GRÜNE begrüße die Entscheidung, die Gebühren aktuell nicht anzuheben und sich nicht weiter dem empfohlenen Elternanteil von 30% der ermittelten Betriebskosten je Platz anzunähern. Die Stadt tue – auch im Sinne eines Standortvorteils – gut daran, in die Kinder zu investieren. Auch die GRÜNEN würden den Wegfall der Kindergartengebühren begrüßen und setzen sich weiterhin auf Landesebene dafür ein. In diesem Sinne werde auch seine Fraktion dem Entwurf zustimmen.

 

Herr Schumacher würdigt die Ergebnisse des Arbeitskreises und dankt ausdrücklich den Elternvertretern und den Kindergartenleitungen. Er unterstreicht die Einigkeit in den Fraktionen, mit Blick auf die aktuell positive Haushaltslage keine Gebührenerhöhung vorzunehmen. Auch seiner Meinung nach muss es das landesseitige Ziel sein, dem Beispiel Niedersachsens zu folgen und kostenlose Kindergartenplätze zu schaffen.

 

Herr Greve relativiert die zuvor getätigten Aussagen zur Landespolitik dahingehend, als dass hier nur ein Fernziel in der Abschaffung der Kindergartenbeiträge deklariert worden sei. Die Küstenkoalition habe seinerzeit hingegen bereits einen letter of intent festgelegt, der die Entlastung der Eltern und Kommunen für 2019 beinhaltet habe. Die aktuellen Maßnahmen der Landesregierung werden hingegen lediglich auf die Jahre bis 2020 gestreckt.

 

 

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Beschluss:  

Die anliegende Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten „Am Wasserturm“ und „Am Kaiserholz“ ab 01.08.2018 wird beschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

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