1. Der Bebauungsplan Nr. 19 für das Gebiet „Am hohen Ufer“ (s. Geltungsbereich) soll im beschleunigten Verfahren dahingehend geändert werden, dass für seinen Geltungsbereich künftig die BauNVO 2017 anzuwenden ist.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 abs. 1 BauGB wird nach § 13a BauGB abgesehen.
15.03.2018 - Bau- und Planungsausschuss
Ö 8 - (offen)
Beschluss:
1. Der Bebauungsplan Nr. 19 für das Gebiet „Am hohen Ufer“ (s. Geltungsbereich) soll im beschleunigten Verfahren dahingehend geändert werden, dass für seinen Geltungsbereich künftig die BauNVO 2017 anzuwenden ist.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13a BauGB abgesehen.
26.04.2018 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.Der Bebauungsplan Nr. 19 für das Gebiet „Am hohen Ufer“ (s. Geltungsbereich) soll im beschleunigten Verfahren dahingehend geändert werden, dass für seinen Geltungsbereich künftig die BauNVO 2017 anzuwenden ist.
2.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3.Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 abs. 1 BauGB wird nach § 13a BauGB abgesehen.