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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten
Gremium: Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten
Datum: Di, 12.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:31 - 22:14 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 09.02.2016  
SI/1218/16  
Ö 3  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 09.02.2016  
SI/1218/16  
Ö 4     Berichte und Mitteilungen      
Ö 4.1  
Städt. Kindertagesstätten      
Ö 4.2  
Stadtjugendpflege      
Ö 4.3  
Schulen      
Ö 4.4  
Bericht der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Neustadt in Holstein      
Ö 4.5  
Sonstige Berichte und Mitteilungen      
Ö 5  
Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die Städtischen Kindertagesstätten "Am Wasserturm" und "Am Kaiserholz" (Bericht StvV: Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel)  
Enthält Anlagen
VO/1515/16  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. In den städtischen Kindertagesstätten wird für alle Kinder, die 6 oder mehr Stunden in der Kita betreut werden, ein verpflichtendes Mittagessen eingeführt.

 

  1. Die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten „Am Wasserturm“ und „Am Kaiserholz“ wird zum 1.8.2016 gem. Anlage 1 geändert.

 

  1. Die anteiligen Mehrkosten für Personal für ein erweitertes Mittagessen-Angebot für die Monate August bis Dezember in Höhe von 27.167 € (städtischer Anteil 24.017 € und Elnternanteil 3.150 €) werden zur Verfügung gestellt und im Nachtragshaushalt berücksichtigt. Die erforderlichen Personalstellen werden bei der nächsten Änderung des Stellenplans berücksichtigt.

 

  1. Die Mehrkosten für den städtischen Anteil an der Mittagsverpflegung von August bis Dezember in Höhe 5.000 € werden zur Verfügung gestellt und im Nachtragshaushalt berücksichtigt.

 

  1. Für die Beschaffung von zusätzlichem Mobiliar werden 10.000 € zur Verfügung gestellt und im Nachtragshaushalt berücksichtigt.

 

Der Arbeitskreis soll zukünftig jährlich einen Vorschlag zur Gebührenanpassung erarbeiten. 

 

 

 

   
    12.04.2016 - Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten
    Ö 5 - geändert beschlossen
   

Beschluss:  

 

  1. In den städtischen Kindertagesstätten wird für alle Kinder, die 6 oder mehr Stunden in der Kita betreut werden, ein verpflichtendes Mittagessen eingeführt.

 

  1. Die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten „Am Wasserturm“ und „Am Kaiserholz“ wird zum 1.8.2016 gem. Anlage 1 geändert.

 

  1. Die anteiligen Mehrkosten für Personal für ein erweitertes Mittagessen-Angebot für die Monate August bis Dezember in Höhe von 27.167 € (städtischer Anteil 24.017 € und Elnternanteil 3.150 €) werden zur Verfügung gestellt und im Nachtragshaushalt berücksichtigt. Die erforderlichen Personalstellen werden bei der nächsten Änderung des Stellenplans berücksichtigt.

 

  1. Die Mehrkosten für den städtischen Anteil an der Mittagsverpflegung von August bis Dezember in Höhe 5.000 € werden zur Verfügung gestellt und im Nachtragshaushalt berücksichtigt.

 

  1. Für die Beschaffung von zusätzlichem Mobiliar werden 10.000 € zur Verfügung gestellt und im Nachtragshaushalt berücksichtigt.

 

Der Arbeitskreis soll zukünftig jährlich einen Vorschlag zur Gebührenanpassung erarbeiten. 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0 Enthaltung: 0

 

 

 

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Seite 1

   
    20.04.2016 - Hauptausschuss
    Ö 6 - (offen)
   

Beschluss:  

 

  1. In den städtischen Kindertagesstätten wird für alle Kinder, die 6 oder mehr Stunden in der Kita betreut werden, ein verpflichtendes Mittagessen eingeführt.

 

  1. Die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten „Am Wasserturm“ und „Am Kaiserholz“ wird zum 1.8.2016 gem. Anlage 1 geändert.

 

  1. Die anteiligen Mehrkosten für Personal für ein erweitertes Mittagessen-Angebot für die Monate August bis Dezember in Höhe von 27.167 € (städtischer Anteil 24.017 € und Elternanteil 3.150 €) werden zur Verfügung gestellt und im Nachtragshaushalt berücksichtigt. Die erforderlichen Personalstellen werden bei der nächsten Änderung des Stellenplans berücksichtigt.

 

  1. Die Mehrkosten für den städtischen Anteil an der Mittagsverpflegung von August bis Dezember in Höhe 5.000 € sind hierin enthalten und werden im Nachtragshaushalt berücksichtigt.

 

  1. Für die Beschaffung von zusätzlichem Mobiliar werden 10.000 € zur Verfügung gestellt und im Nachtragshaushalt berücksichtigt.

 

Der Arbeitskreis soll zukünftig jährlich einen Vorschlag zur Gebührenanpassung erarbeiten. 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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Ö 6  
Inklusion in den städtischen Schulen  
Enthält Anlagen
VO/1484/16  
Ö 7  
Erweiterung der Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule am Küstengymnasium (Bericht StvV: Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel)  
Enthält Anlagen
VO/1516/16  
Ö 8  
Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht für das Kalenderjahr 2015  
VO/1506/16  
Ö 9  
Anfragen und Verschiedenes