Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Schulen  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten
TOP: Ö 4.3
Gremium: Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 12.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:31 - 22:14 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

 

Grundschule

Frau Grave teilt mit, dass es zum Schuljahreswechsel 120 Neueinschüler/-innen geben werde, die fünf bis sechs Klassen bilden sollen. Sie berichtet über die 21. Schulleiterdienstversammlung und lobt die gute Personalzuweisung. Fragen seitens des Ausschusses werden durch Frau Grave beantwortet.  

 

Küstengymnasium

Herr Kilian berichtet über den bereits stattgefundenen „Tag der offenen Tür“, an dem u.a. das Angebot der digitalen Medien durch die anwesende Ministerin lobend erwähnt wurde. Zum Schuljahreswechsel gäbe es 94 Anmeldungen für die Sextaner, die 4 Klassen bilden sollen. Er äußert sich durchweg positiv, was die Personalzuweisung und die Zusammenarbeit angeht. In 2016 gäbe es zudem einen Abi-Doppel-Jahrgang. Die Abitur-Entlassung werde am 08.Juli 2016, das Team 8-Schulsegeln am 02. Mai 2016 stattfinden. Der Schulleiter hebt die gute Kooperation mit der Jacob-Lienau-Schule hervor.

 

Jacob-Lienau-Schule

Herr Schmidt wird zum Schuljahreswechsel seinen Schuldienst beenden. Für das neue Schuljahr 2016/2017 gebe es 91 Anmeldungen, die 4 Klassen bilden sollen. Auch an seiner Schule sei die Lehrerversorgung sehr gut. Herr Schmidt findet lobende und positive Worte zu dem Kooperationsvertrag mit dem Küstengymnasium. Er bedankt sich für die Unterstützung bei dem Schulträger.

 

Im Namen des Ausschusses bedankt sich Frau Spiegel für die schnelle Ausarbeitung des Kooperationsvertrags zwischen der Jacob-Lienau-Schule und dem Küstengymnasium.

 

Schule Am Rosengarten

Herr Hopp informiert, dass es aktuell und künftig drei Lehrgruppen geben werde. Gemeinsam mit der Grundschule werde Hilfe bei den Anfängen des Lernens gegeben, um die Kinder vor „Lernversagen“ zu bewahren. Man möchte Kindern mit Entwicklungsrückständen gerecht werden und Förderbedarfe vermeiden.

 

 

 

 

 

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