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Auszug - Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die Städtischen Kindertagesstätten "Am Wasserturm" und "Am Kaiserholz"  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 12.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:31 - 22:14 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/1515/16 Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die Städtischen Kindertagesstätten "Am Wasserturm" und "Am Kaiserholz"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel
Federführend:21 Abteilung KiTas, Bildung, Sport Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas

 

Die Vorsitzende berichtet von drei Arbeitskreissitzungen; hierbei haben sich die Verwaltung und der Arbeitskreis auf ein Ergebnis einigen können. Auf Nachfrage von Herrn Kasten, ob das Ungleichgewicht zwischen den Zeiten noch angepasst werde, erläutert Frau Spiegel, dass man „bewusst inkonsequent“ mit der Anpassung umgegangen sei, um die Kindergartenplätze weiterhin bezahlbar zu lassen. Herr Greve und Herr Schumacher bedanken sich bei dem Arbeitskreis und geben die Zustimmung ihrer Fraktionen zu dem nachfolgenden Beschlussvorschlag.

 

 

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Beschluss:  

 

  1. In den städtischen Kindertagesstätten wird für alle Kinder, die 6 oder mehr Stunden in der Kita betreut werden, ein verpflichtendes Mittagessen eingeführt.

 

  1. Die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten „Am Wasserturm“ und „Am Kaiserholz“ wird zum 1.8.2016 gem. Anlage 1 geändert.

 

  1. Die anteiligen Mehrkosten für Personal für ein erweitertes Mittagessen-Angebot für die Monate August bis Dezember in Höhe von 27.167 € (städtischer Anteil 24.017 € und Elnternanteil 3.150 €) werden zur Verfügung gestellt und im Nachtragshaushalt berücksichtigt. Die erforderlichen Personalstellen werden bei der nächsten Änderung des Stellenplans berücksichtigt.

 

  1. Die Mehrkosten für den städtischen Anteil an der Mittagsverpflegung von August bis Dezember in Höhe 5.000 € werden zur Verfügung gestellt und im Nachtragshaushalt berücksichtigt.

 

  1. Für die Beschaffung von zusätzlichem Mobiliar werden 10.000 € zur Verfügung gestellt und im Nachtragshaushalt berücksichtigt.

 

Der Arbeitskreis soll zukünftig jährlich einen Vorschlag zur Gebührenanpassung erarbeiten. 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0 Enthaltung: 0

 

 

 

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