Das Unternehmensmodell der Tourismus-Agentur Lübecker Bucht AöR soll fortgeschrieben werden. Die Stadt Neustadt i.H. macht von ihrem Kündigungsrecht zum 31.12.2017 kein Gebrauch. Das ordentliche Kündigungsrecht kann erstmals mit Wirkung zum 31.12.2022 ausgeübt werden.
Die Stadt Neustadt stellt ab 2017 zusätzlich 115.710 € für die Dienstleistungen derTALB bereit.
10.11.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Das Unternehmensmodell der Tourismus-Agentur Lübecker Bucht AöR soll fortgeschrieben werden. Die Stadt Neustadt i.H. macht von ihrem Kündigungsrecht zum 31.12.2017 kein Gebrauch. Das ordentliche Kündigungsrecht kann erstmals mit Wirkung zum 31.12.2022 ausgeübt werden.
Die Stadt Neustadt stellt ab 2017 zusätzlich 115.710 € für die Dienstleistungen derTALB bereit.