Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Herr Dr. Böckenhauer gibt bekannt, dass sich die Grünen seit nunmehr 3,5 Jahren für die Teilnahme der bürgerlichen stellvertretenden Mitglieder auch am nichtöffentlichen Teil der Ausschusssitzung einsetzen. Dies sei erforderlich, damit die bürgerlichen stellvertretenden Ausschussmitglieder für den Vertretungsfall entsprechend informiert seien. Laut Auffassung der Grünen sei dies auch nach der alten Rechtslage möglich gewesen. Mit Hilfe der Grünen Landtagsfraktion sei es nun gelungen, den § 46 Abs. 6 der GO anzupassen. Leider sei diese Neuerung im Stadtwerkeausschuss am 31.10.2016 noch nicht entsprechend umgesetzt worden, obwohl die Änderung bereits am 04.08.2016 vorgenommen wurde. Er bittet darum, dies in Zukunft zu berücksichtigen.
Bürgervorsteher Sela erklärt, dass es einen entsprechenden Erlass hierzu gebe, den er mit Herrn Prieß in der 44 KW besprochen habe. Das Gespräch habe u.a. ergeben, dass die Ausschussvorsitzenden einen Hinweis hierzu erhalten haben.
Herr Dr. Böckenhauer wirft ein, dass der Erlass nicht konstitutiv sei, die Gesetzesänderung hätte auch ohne Erlass beachtet werden müssen.
Bürgervorsteher Sela stellt klar, dass die Gesetzesänderung der Verwaltung zum genannten Zeitpunkt noch nicht bekannt gewesen sei.
Bürgermeisterin Dr. Batscheider erklärt, dass die Verwaltung den Erlass am 02.11.2016 erhalten habe, welchen sie unmittelbar danach an die Ausschussvorsitzenden weitergeleitet habe, mit dem Hinweis auf die neuen Rechte der bürgerlichen stellvertretenden Ausschussmitglieder.
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